
Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.
Vier Jahre Haft nach Missbrauch bestätigt
Rechtskräftiges Urteil nach Berufung
Der Tribunal Superior de Justicia de Andalucía (TSJA) hat die Berufung gegen ein Urteil der Audiencia de Málaga zurückgewiesen. Damit ist die Freiheitsstrafe von vier Jahren für einen Mann rechtskräftig, der sich an einer Bekannten vergangen hatte. Das Gericht bestätigte zudem ein Kontaktverbot von sechs Jahren sowie eine fünfjährige Bewährungsaufsicht nach Verbüßung der Haftstrafe.
Tathergang im Sommer 2022
Wie aus der Gerichtsentscheidung hervorgeht, lernten sich der Verurteilte und das Opfer im Juni 2022 über eine Dating-App kennen. Aus der Bekanntschaft entwickelte sich eine Freundschaft mit gelegentlichen sexuellen Kontakten, jedoch ohne feste Beziehung. Nach einigen Wochen ohne Kontakt nahm der Mann die Verbindung wieder auf. Im Juli 2022 verbrachten beide einen gemeinsamen Tag, an dessen Abend sie in die Wohnung des Mannes gingen.
Ausnutzung eines Schwächezustands
Die Frau schlief in einem separaten Bett. Vor dem Schlafengehen nahm sie ihre verschriebene Psychopharmaka-Medikation ein, die starke Benommenheit und Muskelschwäche verursacht. Dies war dem Angeklagten nachweislich bekannt. In der Nacht versuchte er zunächst eine sexuelle Annäherung, die die Frau ablehnte. Später nutzte er jedoch ihren durch die Medikamente verursachten Zustand aus. Laut Gerichtsbeschluss war ihm bewusst, dass die Frau keinen sexuellen Kontakt wollte und sich aufgrund ihrer Verfassung nicht körperlich zur Wehr setzen konnte.
Schadensersatz und Auflagen
Über die Haftstrafe hinaus muss der Verurteilte 6.000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen. Die fünfjährige Bewährungsaufsicht tritt nach der Entlassung aus der Haft in Kraft. Die Entscheidung der Berufungskammer des TSJA ist damit endgültig.
Quelle: europapress.es