Vater muss für Morddrohung gegen Teenager zahlen

Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.

Bilbao

Vater muss für Morddrohung gegen Teenager zahlen

von Redaktion2 Min. Lesezeit

Eine Drohung, die teuer wird

Ein Vater in Bilbao hat sein Elternsein offenbar gründlich missverstanden. Statt mit dem Jugendamt zu sprechen, wählte er die Sprache der Gewalt – und muss nun dafür bezahlen. Die Audiencia Provincial de Bizkaia hat die Geldstrafe von 270 Euro gegen den Mann bestätigt, der einem 15-Jährigen gedroht hatte, ihm den Schädel einzuschlagen. Eine milde Strafe? Wer die Hintergründe kennt, fragt sich das durchaus.

Es war früh am Morgen des 16. November 2024, als das Handy des Vaters klingelte. Eines seiner Kinder berichtete, von dem Jugendlichen belästigt worden zu sein. Der Vater eilte zur Euskotren-Station in Bilbao – und konfrontierte den Teenager mit einer Ansage, die man kaum als Erziehungsmaßnahme bezeichnen kann: Wenn er sich seinen Kindern erneut nähere, würde er ihm den Kopf wegblasen.

Die fadenscheinige Verteidigung

Vor Gericht versuchte der Angeklagte, die Sache herunterzuspielen. Eine "spontane Äußerung in einem Moment der Anspannung", eine "unangemessene Bemerkung im Konfliktkontext". Doch das Gericht ließ sich nicht beeindrucken. Wie die spanische Nachrichtenagentur Europa Press berichtet, stellte die Audiencia klar: Wenn ein erwachsener Mann einem alleinstehenden 15-Jährigen mit massiver Gewalt droht, überschreitet das deutlich die Grenze zur bloßen Unmutsäußerung.

Der Richter verwies auf die widersprüchliche Aussage des Angeklagten, der die Tat im Kern einräumte, aber die konkrete Formulierung bestritt. Auch die Zeugenaussagen des Jugendlichen und seiner Eltern, die das Geschehen übereinstimmend schilderten, untermauerten das Urteil. Das Argument, es fehle an ausreichenden Beweisen und gelte der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten", wischte das Gericht vom Tisch.

Ein Zeichen gegen Einschüchterung

Besonders bemerkenswert: Der Jugendliche gab an, die Drohung ernst genommen zu haben. Er habe tatsächlich befürchtet, der Mann könnte seine Worte in die Tat umsetzen. Wer einem Minderjährigen solche Angst einjagt, hat jede moralische Autorität verspielt – das scheint auch das Gericht so gesehen zu haben.

Immerhin ein Teilerfolg für den Beschuldigten: Die ursprünglich zusätzlich verhängten 250 Euro Schmerzensgeld wurden gestrichen. Die Begründung: Die natürliche Verunsicherung und Angst, die eine solche Drohung auslöst, sei bereits durch das Strafmaß abgedeckt. Eine weitergehende emotionale Schädigung habe der Jugendliche nicht ausreichend belegen können.

Dennoch bleibt die Botschaft eindeutig: Erwachsene, die ihre Konflikte mit Kindern auf dem Niveau von Straßengangs austragen, müssen mit Konsequenzen rechnen. Die Justiz hat hier ein klares Zeichen gesetzt – auch wenn man sich fragen darf, ob eine dreistellige Geldstrafe für die Drohung, einen Minderjährigen zu verletzen, wirklich abschreckend genug ist. Immerhin: Das Urteil ist rechtskräftig, die Botschaft an alle Eltern in Spanien: Wer Gewalt androht, hat vor Gericht nichts zu lachen.


Quelle: europapress.es

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