
Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.
Sechs Jahre Haft für Marbella-Einbrecher gefordert
Anklage fordert deutliche Strafe
Die Staatsanwaltschaft von Málaga hat eine klare Forderung formuliert: Sechseinhalb Jahre Haft sollen für einen Mann gelten, der im September 2023 in Marbella auf Beutezug gewesen sein soll. Die Anklage wirft ihm vor, in zwei Wohnungen eingebrochen zu sein und anschließend mit gestohlenen Bankkarten bezahlt zu haben. Besonders brisant: In einem der Fälle schlief die Eigentümerin im Zimmer, als der Täter auftauchte.
Per Fassade in die Wohnungen
Laut Anklageschrift, über die das Nachrichtenportal Europa Press berichtet, ist der Beschuldigte beide Male auf dieselbe Weise vorgegangen: Er kletterte die Fassade hinauf und gelangte über den Balkon im ersten Stock in die Räume. Im ersten Fall war die Balkontür offen – ein Umstand, den der mutmaßliche Täter schlicht ausnutzte. Die Beute: 110 Euro Bargeld, zwei Bankkarten und der Wohnungsschlüssel. Mit den Karten soll er noch in derselben Nacht in mehreren Geschäften eingekauft haben – insgesamt 114,49 Euro.
Nur einen Tag später schlug er erneut zu. Wieder führte der Weg über die Fassade, wieder war das Ziel eine Wohnung im ersten Stock. Doch diesmal hatte er nicht mit der Anwohnerin gerechnet: Die Frau lag schlafend im Bett, als der Eindringling das Schlafzimmer betrat. Er ergriff die Flucht durch die Haustür – allerdings nicht ohne zuvor eine Handtasche mitzunehmen. Darin: ein Mobiltelefon, Hausschlüssel und 600 Euro in bar.
Flucht statt Hauptverhandlung
Die Staatsanwaltschaft wertet die Taten als Raub mit Gewalt in bewohnten Räumen und Betrug. Für den Einbruch verlangt sie vier Jahre, für die Kartenbetrügereien zweieinhalb Jahre Haft. Dazu kommen Schadensersatzforderungen: 274 Euro für die erste Geschädigte – unter anderem wegen des nötigen Schlossaustauschs – und 806 Euro für die zweite Frau.
Doch die Sache hat einen Haken: Vor dem geplanten Prozess in der Audiencia von Málaga tauchte der Angeklagte nicht auf. Das Gericht setzte ihn auf die Fahndungsliste. Bis er gefasst wird, bleibt die Anklage vorerst nur Papier – das Urteil allerdings ist in der Sache längst gesprochen: Wer in bewohnte Häuser einsteigt und schlafende Bewohner überrascht, hat keine Milde verdient.
Quelle: europapress.es