Gerichtliche Räumung wirft Fragen auf

Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.

Katalonien

Gerichtliche Räumung wirft Fragen auf

von Redaktion

Am Dienstag, den 31. März, endete ein langwieriger Rechtsstreit mit einer polizeilichen Vollstreckungsmaßnahme. Auf Anordnung des Amtsgerichts Rubí führten Beamte der Mossos d’Esquadra die Räumung einer ehemaligen Seniorenresidenz in der Avinguda de Verge de Montserrat durch. Das Gebäude, das sich im Besitz einer Stiftung befindet und seit längerem nicht mehr in Betrieb war, war von etwa zwanzig Personen bewohnt worden. Zum Zeitpunkt der Räumung hielten sich nach Angaben der Stadtverwaltung zwölf Personen im Objekt auf, von denen zehn identifiziert wurden. Minderjährige waren nicht anwesend.

Chronologie eines Rechtsverfahrens

Die Grundlage für die Zwangsräumung liegt bereits weiter zurück. Wie das Oberste Gericht Kataloniens (TSJC) bestätigte, reichte die Eigentümerstiftung Klage ein, die 2021 ein für sie günstiges Urteil erbrachte. Der 31. März 2024 markierte schließlich die letzte Frist für die Bewohner, das Gebäude freiwillig zu verlassen. Nach Angaben der Mossos verlief die Aktion “ohne Vorkommnisse”. Neben der Regionalpolizei waren auch der kommunale Soziale Dienst und die Lokalpolizei eingebunden.

Bereits am 24. März sei die Polizei vor Ort gewesen, um auf die bevorstehende Maßnahme hinzuweisen, wie der Mieterverband Sindicat de Llogateres angab. Dieser kritisierte jedoch, dass die Betroffenen nie eine offizielle gerichtliche Benachrichtigung erhalten hätten.

Kommunales Krisenmanagement und Kritik

Die zuständige Stadträtin für Soziale Rechte, Gemma Aristoy, erläuterte das kommunale Vorgehen. Die Sozialdienste seien seit dem 23. März, als sie von der bevorstehenden Räumung erfuhren, eingeschaltet gewesen. Man habe in Abstimmung mit den Polizeibehörden versucht, notwendige Unterstützung für die Betroffenen sicherzustellen und sogar eine Fristverlängerung beantragt, die der zuständige Richter jedoch ablehnte. Sechs der ehemaligen Bewohner hätten ein kommunales Wohnangebot beantragt.

“Allen, die Hilfe annehmen wollten, wurde diese auch gewährt”, so Aristoy gegenüber Cugat Mèdia. Das standardisierte Protokoll sehe regelmäßige Besuche, Information über den Verfahrensstand und die Vermittlung von Notunterkünften vor. Für den Übergang seien in Einzelfällen einwöchige Aufenthalte in Notunterkünften organisiert worden, wobei die konkrete Unterbringung von Verfügbarkeit und Profil des Einzelnen abhänge. Ein Betroffener habe beispielsweise eine achttägige Unterkunft in einem Hotel in Terrassa angenommen.

Mieterverband sieht strukturelles Versagen

Der Sindicat de Llogateres übt deutliche Kritik an den getroffenen Maßnahmen. Ein Großteil der geräumten Personen sei zwischen 50 und 80 Jahre alt. “Es sind Menschen, die buchstäblich auf der Straße stehen, und einige wissen nicht, wo sie heute Nacht schlafen sollen”, heißt es in einer Stellungnahme des Verbandes. Die angebotenen Notlösungen für wenige Tage seien bei weitem nicht ausreichend.

Der Verband macht zudem auf eine wiederkehrende Problematik aufmerksam: Ein Teil der nun obdachlosen Personen sei bereits vor zwei Jahren aus einem Haus in der Carrer de Margarit geräumt worden. Dies deute auf eine systematische Verdrängung und den Mangel an dauerhaften, bezahlbaren Wohnlösungen hin. Die kurzzeitigen Notunterkünfte stellten keine nachhaltige Lösung für diese vulnerablen Personengruppen dar.

Der Fall offenbart damit die Kluft zwischen der formal korrekten Exekutive eines Gerichtsbeschlusses und den sozialen Realitäten auf der Straße, wo kurzfristige Notmaßnahmen langfristige Wohnungslosigkeit oft nur verzögern.

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