Das Beton-Gespenst des Algarrobico

Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.

carboneras

Das Beton-Gespenst des Algarrobico

von Sabine Keller

Ein Gutachten, das keine Zweifel lässt

Es ist ein Lehrstück in beharrlicher Rechtsbeugung. Während die andalusische Küste bei Cabo de Gata unter dem Schutz eines Naturparks steht, thront seit über zwei Jahrzehnten ein monströser, unvollendeter Betonklotz als Denkmal für politischen Ungehorsam: das Hotel Algarrobico. Nun hat das zuständige Beratungsgremium der andalusischen Regierung, der Consejo Consultivo, in einem bindenden Gutachten ein vernichtendes Urteil gefällt. Wie aus dem Dokument hervorgeht, das dieser Redaktion vorliegt, ist die 2003 erteilte Baugenehmigung aus zwei zentralen Gründen nichtig: Sie autorisierte ein Bauvorhaben auf geschütztem, nicht bebaubarem Land und verletzte zudem massiv den gesetzlichen Küstenschutzstreifen.

Die Argumentation ist scharf und lässt der Gemeinde Carboneras, die die Genehmigung damals gewährte, keinen Raum für Ausflüchte. Alle späteren Versuche des Rathauses, die Fläche nachträglich als urbanisierbar einzustufen, seien "unbegründet" und hielten rechtlicher Prüfung nicht stand. Das Gutachten stellt klar: Spätestens mit der Verabschiedung des Raumordnungsplans für den Naturpark Cabo de Gata-Níjar (PORN) im Jahr 1994 war der Status des Gebiets als schützenswert festgeschrieben. Jegliche danach erfolgten kommunalen Planungen, die dieses Schutzregime umgehen wollten, waren rechtswidrig.

Die Doppelstrategie des Gesetzesbruchs

Die Analyse des Consejo Consultivo geht noch einen Schritt weiter und legt einen zweiten, eklatanten Rechtsverstoß offen. Neben dem Naturschutzrecht wurde auch das spanische Küstengesetz von 1988 mit Füßen getreten. Dieses sieht einen 100 Meter breiten Schutzstreifen landeinwärts vor, in dem keine Bebauung erlaubt ist. Das Hotel wurde jedoch, wie Luftbilder zeigen, in nur 14 Metern Entfernung zur Küstenlinie errichtet. Das Gutachten stellt fest, dass im gesamten Genehmigungsverfahren des Hotels keinerlei Bezug auf diese zwingende Küstenschutzvorschrift genommen wurde – eine bewusste oder fahrlässige Ignoranz, die für sich spricht.

Die Schlussfolgerung ist deshalb so absolut wie erwartbar: Die Baugenehmigung wurde "unter Verstoß gegen die Küstengesetzgebung erteilt, die im Januar 2003 unausweichlich anzuwenden war". Mit dieser rechtlichen Abrechnung ist die kommunale Lizenz faktisch entwertet. Doch – und hier beginnt der eigentliche Skandal – das Papier reißt sie nicht eigenhändig ein. Es verpflichtet lediglich das Rathaus von Carboneras, unverzüglich eine Gemeinderatssitzung einzuberufen, um den formellen Widerruf zu beschließen. Genau hier liegt der Hase im Pfeffer.

Das Spiel der Verschleppung

Denn die Geschichte des Algarrobico ist vor allem eine Geschichte der Verzögerung. Seit Jahren haben Gerichte, zuletzt der Oberste Gerichtshof Andalusiens (TSJA), auf die Illegalität des Baus hingewiesen. Doch die Lokalpolitik reagierte mit einem bewährten Repertoire aus Ausreden: Personalmangel, fehlende Haushaltsmittel und die stets beschworene Angst vor millionenschweren Entschädigungsklagen der Baufirma. Diese Argumentation ist jedoch heuchlerisch. Ein rechtswidrig erteilter Bescheid begründet keinen Entschädigungsanspruch. Die Angst gilt vielmehr der eigenen politischen Verantwortung und möglicherweise früheren Verstrickungen.

Die Befürchtung ist daher berechtigt, dass selbst dieses klare Gutachten im Schneckentempo der Kommunalverwaltung versanden wird. Die Anordnung zur "größtmöglichen Eile" könnte sich erneut in Monaten des Nichtstuns auflösen. Es ist ein offenes Geheimnis, dass Teile der Lokalpolitik den Bau trotz aller Urteile stillschweigend unterstützen oder seinen Status quo dulden.

Fazit: Ein Testfall für den Rechtsstaat

Das Hotel Algarrobico ist mehr als ein architektonischer Sündenfall. Es ist ein Prüfstein für die Glaubwürdigkeit von Umweltrecht und Verwaltungshandeln in Andalusien. Ein bindendes Gutachten liegt vor. Die Rechtslage ist so eindeutig wie selten. Jetzt muss gehandelt werden. Wenn eine lokale Behörde es weiterhin wagt, höchstrichterliche Urteile und bindende Gutachten zu ignorieren, signalisiert das eine gefährliche Erosion der Rechtsstaatlichkeit. Es geht nicht mehr um Jahre, es geht um Monate. Die Zeit des Abwartens und der fadenscheinigen Begründungen ist endgültig vorbei. Die andalusische Landesregierung ist jetzt in der Pflicht, notfalls durchzugreifen und die Vollstreckung des Rechts zu garantieren. Andernfalls bleibt das Betongespenst am Strand von Carboneras ein dauerhaftes Symbol für politisches Versagen.

Quellen: Gutachten des Consejo Consultivo de Andalucía, Gesetz 22/1988 über die Küsten (Ley de Costas), Raumordnungsplan (PORN) für den Naturpark Cabo de Gata-Níjar (1994), bisherige Urteile des Tribunal Superior de Justicia de Andalucía (TSJA) und des Tribunal Supremo.


Quelle: malagahoy.es