Gericht kippt Müllgebühren-Erhöhung in Santa Cruz

Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.

Santa Cruz De Tenerife

Gericht kippt Müllgebühren-Erhöhung in Santa Cruz

von Redaktion1 Min. Lesezeit

Verwaltungsgerichtshof gibt Sozialisten Recht

Die Verwaltungskammer des Obersten Gerichtshofs der Kanarischen Inseln (TSJC) hat die kommunale Gebührenordnung für die Abfallentsorgung in Santa Cruz de Tenerife für nichtig erklärt. Damit gab das Gericht einem Rechtsmittel der Sozialistischen Partei (PSOE) statt, das sich gegen einen Stadtratsbeschluss vom Dezember 2025 richtete. Das Urteil vom 15. Oktober liegt der Nachrichtenagentur Europa Press vor.

Rechtswidrige Steuerkonstruktion

Die Richter bewerten den damaligen Beschluss sowie die daraus resultierende Änderung der Gebührenordnung als „nichtig“ und nicht rechtskonform. Bemerkenswert: Das Gericht äußert sich nicht zur konkreten Höhe der Abgabe. Die Aufhebung begründet es vielmehr mit der grundsätzlichen Ausgestaltung. Da ein privates Unternehmen die Abfallentsorgung in der Stadt übernimmt und der Vertrag wirtschaftliche Risiken vorsieht, dürfe die Abgabe laut Urteil nicht als Steuer („tasa“) erhoben werden. Stattdessen handele es sich um eine nicht-steuerliche öffentliche Leistungsabgabe („prestación patrimonial de carácter público no tributario“).

Kläger und Kostenfolge

Neben der Partei hatten auch vier Einzelpersonen – Patricia Hernández, Mónica Esther Brito, Alana Michelle Chinea und Andrés Martín Casanova – gegen die Änderung der Stadtratsordnung geklagt. Das Urteil verurteilt die Stadtverwaltung von Santa Cruz de Tenerife zur Übernahme der Verfahrenskosten. Gegen die Entscheidung kann noch ein Rechtsmittel vor dem Obersten Gerichtshof eingelegt werden, wie die Europa Press berichtet.


Quelle: europapress.es

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