
Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.
Zwei neue Stellen für Patientenverfügungen
Mehr Kapazität im Süden der Insel
Die Gesundheitsverwaltung der Kanarischen Inseln baut ihr Angebot für Vorsorgeverfügungen aus. Wie die Behörde mitteilte, sind in den Gesundheitszentren von Granadilla und Arafo im Süden Teneriffas zwei neue Anlaufstellen für die Beantragung und Registrierung sogenannter Manifestaciones Anticipadas de Voluntad (MAV) eingerichtet worden. Das entspricht im deutschen Sprachgebrauch in etwa einer Patientenverfügung.
Gestiegene Nachfrage
Mit den neuen Standorten will die Behörde das öffentliche Angebot in dieser Region der Insel ausweiten. Der Schritt ist eine Reaktion auf eine deutlich höhere Nachfrage: Die Zahl der Bearbeitungen durch das zuständige Personal habe sich im Vergleich zu den Vorjahren verdreifacht. Die neuen Büros werden von geschultem und offiziell befugtem Personal des Registers betreut.
Bislang gab es für die Provinz Santa Cruz de Tenerife vier Standorte: den Sitz der Gesundheitsverwaltung in der Hauptstadt, zwei Zentren auf La Palma (Breña Baja und Los Llanos de Aridane) sowie eine Einrichtung in Frontera auf El Hierro. Weitere Punkte sind in Planung, darunter einer auf La Gomera und ein weiterer im Norden Teneriffas.
Was ist eine MAV?
Eine Patientenverfügung im Sinne des kanarischen Registers ermöglicht es einer Person, schriftlich festzuhalten, welche medizinischen Behandlungen sie im Falle ihrer Entscheidungsunfähigkeit wünscht oder ablehnt. Das medizinische Personal ist verpflichtet, diese Vorgaben zu respektieren. Zusätzlich kann eine oder mehrere Vertrauenspersonen benannt werden, die die Einhaltung der dokumentierten Wünsche überwachen sollen.
Aktuelle Zahlen und Wege zur Registrierung
Laut Verwaltung wurden im Jahr 2025 auf den Inseln 4.611 neue Verfügungen registriert. Das ist ein Anstieg von 26,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Zwei Drittel der Anträge stammten von Frauen. Die überwiegende Mehrheit der Erklärungen wurde direkt bei der Behörde abgegeben, 632 bei Notaren und 15 vor Zeugen. Insgesamt sind auf den Kanaren aktuell mehr als 29.000 Verfügungen gültig.
Interessierte haben drei Möglichkeiten, ihre Verfügung zu erstellen: Sie vereinbaren einen Termin bei einer der Behördenstellen über die Hotline 012 (aus dem Ausland: 902 111 012), wenden sich an einen Notar des Kanarischen Notarkollegs oder formulieren die Erklärung vor drei geeigneten Zeugen. In letzterem Fall dürfen diese nicht mit der Person verwandt oder in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis verbunden sein.
Quelle: europapress.es