
Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.
Zweijährige Haftstrafe nach Attacke mit Auto
Brutaler Angriff mit tödlicher Konsequenz
Ein Vorfall in der malerischen Gemeinde Almáchar wirft ein Schlaglicht auf die oft verhängnisvolle Kombination aus Gewaltbereitschaft und Straßenverkehr. Wie die Nachrichtenagentur Europa Press berichtet, wurde ein Mann von der Provinz-Audiencia in Málaga zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt, weil er im Dezember 2020 einen anderen Mann mit seinem Wagen angefahren und diesen dabei schwer verletzt hatte. Die Staatsanwaltschaft sah es als erwiesen an, dass der Täter mit direktem Schädigungsvorsatz handelte – es war kein Unfall, sondern eine gezielte Attacke.
Die Tat: Gezieltes Anfahren mit schweren Folgen
Der Vorfall ereignete sich auf einem Fahrweg in der Nähe des Flusses von Almáchar. Das Opfer befand sich dort zu Fuß, als der Angeklagte mit einem Pkw auf ihn zuraste. Die Wucht des Aufpralls schleuderte den Mann einen angrenzenden Abhang hinunter. Zeugenberichten zufolge hielt der Fahrer nicht an, um Hilfe zu leisten oder den Zustand seines Opfers zu prüfen. Er ließ den Schwerverletzten am Straßenrand liegen und flüchtete umgehend vom Tatort. Die physischen Folgen für das Opfer waren verheerend: Mehrere Rippenbrüche und weitere Frakturen am Körper machten eine langwierige medizinische Behandlung erforderlich, darunter traumatologische Eingriffe und anschließende Rehabilitationsmaßnahmen. Auch über die akute Behandlungsphase hinaus bleiben bleibende Schäden bestehen.
Verhandlung und Urteil: Deal vor Gericht
Vor Gericht konnte eine Einigung erzielt werden, die eine schnelle und rechtskräftige Verurteilung ermöglichte. Der Angeklagte zeigte sich geständig und akzeptierte die Strafe. Das Gericht verurteilte ihn wegen des Delikts der Körperverletzung zu zwei Jahren Freiheitsentzug. Zusätzlich wurde eine Kontakt- und Annäherungssperre von 500 Metern zum Opfer für die Dauer von drei Jahren verhängt. Die finanzielle Wiedergutmachung ist Teil des Urteils: Der Verurteilte muss insgesamt 29.358 Euro Schmerzensgeld zahlen. Ein Teil dieser Summe, genau 12.641 Euro, wurde bereits von der Versicherung des Fahrzeugs – das der Nichte des Angeklagten gehört, die in dem Verfahren freigesprochen wurde – hinterlegt und an das Opfer ausgezahlt. Weitere 7.800 Euro wurden direkt vom Angeklagten geleistet.
Bewährung mit Auflagen
Die verhängte Haftstrafe wurde jedoch nicht sofort angetreten. Das Gericht ordnete die Aussetzung der Haftstrafe an, was in Spanien bei Ersttätern und einer Haftdauer unter zwei Jahren üblich ist. Diese Bewährungszeit ist jedoch an harte Bedingungen geknüpft: Der Verurteilte muss innerhalb der nächsten zwölf Monate die noch ausstehende Entschädigungssumme von 21.558 Euro vollständig begleichen. Sollte er diese Zahlung nicht leisten oder innerhalb der Bewährungszeit erneut straffällig werden, droht ihm die sofortige Verbüßung der Haftstrafe. Diese Entscheidung zeigt, dass die Justiz den Fall zwar mit einer Bewährungsstrafe abschloss, aber durch die hohen Auflagen den Ernst der Lage – die gezielte Gewalttat mit einem Fahrzeug – betont.
Die Entscheidung der Audiencia von Málaga sendet ein klares Signal: Wer ein Kraftfahrzeug als Waffe missbraucht und Menschen schwer verletzt, muss mit einer konsequenten Bestrafung rechnen. Auch wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde, bleiben die Auflagen und die hohe Geldsumme eine deutliche Sanktion für den Täter. Für das Opfer bleibt die Hoffnung, dass die finanzielle Entschädigung zumindest einen Teil des Erlebten mildert – auch wenn die körperlichen und seelischen Narben bleiben werden.
Quellen: Informationen basierend auf dem Prozessbericht der Audiencia de Málaga, veröffentlicht von Europa Press am 31. Oktober 2026.
Quelle: europapress.es