
Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.
Zwei Jahre Haft für Drogenbesitz in Sevilla
Vom Eigenbedarf weit entfernt
Wer glaubt, in Spanien mit einer Ausrede davonzukommen, der irrt gewaltig. Das zeigt ein aktueller Fall aus Andalusien. Ein Mann wurde in Sevilla zu zwei Jahren Haft verurteilt, weil er mit einer Menge Drogen erwischt wurde, die für den eigenen Konsum schlicht zu groß war. Das Obergericht von Andalusien (TSJA) hat das Urteil nun bestätigt und die Berufung des Angeklagten abgeschmettert.
Die Beweislage ist eindeutig
Die Beamten der Nationalpolizei stoppten den Fahrer am 22. November 2023 auf dem Camino de los Descubrimientos im Stadtteil Isla de la Cartuja. Die Beamten fanden bei ihm mehrere Substanzen, die laut Anklage „zur Weitergabe an Dritte bestimmt" waren. Genauer gesagt: 0,9 Gramm 2C-B, 1,78 Gramm MDMA und 0,82 Gramm Haschisch – eine Mischung, die bei Weitem nicht mehr als Eigenbedarf durchgeht.
Der Verteidiger des Mannes versuchte vor Gericht zu argumentieren, dass keine konkrete Verkaufshandlung beobachtet worden sei. Auch habe sein Mandant weder Waagen noch Geld bei sich gehabt, was auf einen Deal hindeuten könnte. Doch die Richter ließen diese Argumentation nicht gelten. Sie verwiesen auf die gängige Rechtsprechung: Bei MDMA liegt die angenommene Tagesdosis für einen Konsumenten bei 0,48 Gramm. Die sichergestellte Menge von insgesamt 5,2 Gramm dieser Substanz übersteige diese Menge um ein Vielfaches.
Genau hier liegt der Kern der Entscheidung. Der TSJA stellte klar, dass die Menge „erheblich über das hinausgeht, was für den persönlichen Gebrauch angenommen werden kann". Hinzu kommt: Die sichergestellten Substanzen gehören zu einer Kategorie, die in Spanien nur sehr eingeschränkt verbreitet ist – ein weiterer Hinweis auf eine kriminelle Absicht.
Kein Raum für Ausreden
Das Gericht ließ die Einlassung des Angeklagten nicht gelten, dass die Drogen nur für den privaten Konsum gedacht waren. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Substanzen für den Verkauf vorbereitet waren. Die Verurteilung steht damit: zwei Jahre Haft plus eine Geldstrafe von 40 Euro. Sollte der Verurteilte die Strafe nicht zahlen, drohen ihm zehn weitere Tage Haft.
Das Urteil ist ein weiteres Signal in einer Debatte, die Spanien seit Jahren beschäftigt: Wo endet der private Konsum, wo beginnt der Handel? Die Justiz zieht hier klare Grenzen – und die liegen deutlich unter den Mengen, die in diesem Fall sichergestellt wurden.
Wie das Obergericht von Andalusien mitteilt, wurde die Entscheidung bereits am 15. Oktober getroffen. Wer also hofft, mit fadenscheinigen Argumenten durchzukommen, sollte sich besser zweimal überlegen, ob sich die Fahrt durch Sevilla lohnt.
Quelle: europapress.es