Richterin rügt CNI-Auskünfte im Fall Ceuta

Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.

Spanien

Richterin rügt CNI-Auskünfte im Fall Ceuta

von Redaktion2 Min. Lesezeit

Ungelöste Fragen im Migrationsfall

Im Zentrum der juristischen Aufarbeitung des Massenansturms auf die Grenzanlagen von Ceuta Ende Juli steht ein offener Konflikt zwischen der Ermittlungsrichterin der Audiencia Nacional, Maria Tardón, und dem spanischen Geheimdienst CNI. Die Richterin sieht ihre Fragen nur unzureichend beantwortet und forciert nun die Freigabe weiterer vertraulicher Dokumente durch das Ministerkabinett.

Tardón hatte dem CNI im September einen umfangreichen Fragenkatalog übermittelt. Die im Oktober eingegangene Antwort stuft sie als lückenhaft ein. Von zentraler Bedeutung ist für die Richterin die namentliche Identifizierung zweier CNI-Mitarbeiter. Diese hatten die Guardia Civil und die damalige Regierungsdelegation in Ceuta vor der geplanten Massenmigration gewarnt. Tardón argumentiert, dass eine Befragung dieser Personen als Zeugen für die Wahrheitsfindung unerlässlich sei.

Behördliche Informationsketten bleiben unklar

Die zentrale Frage der Untersuchung lautet: Welche staatlichen Stellen waren zu welchem Zeitpunkt über die Vorbereitungen zur Grenzüberquerung informiert, und wie reagierten sie darauf? Die Richterin möchte zudem die Rolle der marokkanischen Behörden in dem Geschehen präzise bewerten. Der CNI bestätigte in seiner Stellungnahme zwar die Kontaktaufnahme mit dem inzwischen zurückgetretenen Büroleiter der Regierungsdelegation und der Guardia Civil. Die Namen der beteiligten Geheimdienstmitarbeiter sowie der konkrete Empfänger innerhalb der Guardia Civil blieben jedoch ungenannt.

Auch die Übermittlung der am 27. und 30. Juli erstellten Geheimdienstnotizen, die die Regierung bereits im September freigegeben hatte, ist laut Tardón nicht ausreichend dokumentiert. Die Behörde spreche vage von „zuständigen Stellen“, ohne die konkreten Adressaten oder die genauen Sende- und Empfangszeiten zu nennen. Vermisst wird von der Richterin ebenso die Vorlage ähnlicher Berichte aus den darauffolgenden Tagen.

Unvollständige Aktenlage zur Marokko-Kommunikation

Der Informationsaustausch mit den marokkanischen Geheimdiensten ist ein weiterer Streitpunkt. Der CNI räumte ein, mehr als 20 Notizen an die marokkanische Seite übermittelt zu haben, beschreibt den Kontakt als „regelmäßig“. Allerdings wurde der Richterin nur ein einziges Schreiben zur Verfügung gestellt, das zudem erhebliche Schwärzungen aufweist. Tardón fordert nun die vollständige Offenlegung aller nach Marokko gesendeten Notizen sowie der darauf erhaltenen Antworten.

Kritik übt die Richterin zudem an der Auskunft über nachträgliche Analysen des Geheimdienstes zu dem Vorfall. Der CNI habe zwar eingeräumt, weitere Untersuchungen durchgeführt und Behörden informiert zu haben, die entsprechenden Berichte jedoch nicht vorgelegt – trotz ausdrücklicher Aufforderung.

In ihrer am Dienstag veröffentlichten Verfügung fasst Tardón zusammen, dass der CNI-Bericht keine vollständige Antwort auf die gestellten Fragen biete. Alle offenen Punkte seien jedoch für den Erfolg der Ermittlungen von entscheidender Bedeutung. Der Regierung bleibt nun ein Zeitfenster von 15 Tagen, um die angeforderten Dokumente freizugeben. Wie die Zeitung 20 Minutos berichtet, zielt das Vorgehen der Richterin darauf ab, die Verantwortlichkeiten in der Eskalationsphase vor dem 30. Juli lückenlos zu klären.


Quelle: 20minutos.es

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