Gewaltopfer muss erneut vor Gericht

Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.

Sanlucar De Barrameda

Gewaltopfer muss erneut vor Gericht

von Redaktion2 Min. Lesezeit

Ein Schlag ins Gesicht aller Gewaltopfer

Die Justiz in Spanien hat gerade einen neuen Tiefpunkt erreicht. Ein Mann, der seiner Ex-Partnerin in Sanlúcar de Barrameda (Cádiz) kochendes Wasser über den Körper kippte, muss nicht in Haft. Stattdessen ordnete das Oberste Gerichtshof Andalusiens (TSJA) jetzt an, den Prozess zu wiederholen. Die Begründung? Ein Formfehler. Ein Sachverständiger durfte nicht aussagen, weil er die Frau nicht persönlich untersucht hatte. Das ist kein juristischer Finessen, das ist Hohn.

Die Tat: Ein Satz, der alles sagt

Die Fakten sind eindeutig. Der Mann hatte eine einstweilige Verfügung gegen sich, die ihm verbot, sich seiner Ex-Partnerin auf weniger als 500 Meter zu nähern. Doch im Oktober 2024 ignorierte er das. Er lauerte ihr vor ihrem Haus auf, als sie den Müll rausbrachte. Seine Worte: „Ich werde ins Gefängnis gehen, aber du wirst leiden.“ Dann goss er ihr kochendes Wasser über den Körper. Die Frau erlitt schwere Verbrennungen und musste ins Krankenhaus.

Die Anklage forderte fünfeinhalb Jahre Haft. Die erste Instanz verurteilte ihn. Doch nun kassiert das TSJA das Urteil. Warum? Weil die Gerichtsmedizinerin, die das Opfer untersucht hatte, krank war. Ein Kollege sprang ein, doch er hatte die Patientin nie gesehen. Er konnte daher nicht bestätigen, ob die Verletzungen zur Schilderung der Frau passten. Das Gericht sieht darin eine Verletzung des Verteidigungsrechts.

Der Skandal im Detail

Genau hier liegt das Problem. Das TSJA argumentiert, der neue Experte hätte die Beweise nicht ausreichend prüfen können. Er hätte Fotos nicht gesehen und keine eigene Untersuchung durchgeführt. Deshalb sei das Urteil nicht haltbar. Aber wer denkt hier an das Opfer? Sie muss nun erneut vor Gericht aussagen, ihre schlimmsten Erlebnisse noch einmal durchleben. Und das alles, weil ein Arzt krank war.

Die juristische Begründung mag formal korrekt sein. Aber sie ist eine Katastrophe für alle Frauen, die Gewalt erlebt haben. Dieses Urteil sendet ein fatales Signal: Wer Beweise geschickt anficht, kann eine Verurteilung verhindern. Die Opfer werden zum Spielball der Justiz, während die Täter auf Formalitäten hoffen dürfen. Das Gericht hätte hier pragmatisch entscheiden müssen – im Sinne des Opferschutzes.

Ein System, das versagt

Wie die Zeitung „Europa Press“ berichtet, gibt es keine Zeugen für die Tat. Die Polizei prüfte sogar, ob es ein häuslicher Unfall war. Umso wichtiger wäre die medizinische Einschätzung gewesen. Doch das TSJA hat die Verantwortung einfach weggewischt. Man könnte fast meinen, die Justiz schützt die Täter besser als die Opfer.

Die Wiederholung des Prozesses wird Monate dauern. Die Frau bleibt allein mit ihrem Trauma und der Ungewissheit. Die Justiz hat ihre Chance vertan, ein klares Zeichen zu setzen. Stattdessen hat sie den Täter belohnt. Das ist eine Schande – und ein Weckruf. Die spanische Justiz muss sich endlich auf die Seite der Opfer stellen.


Quelle: europapress.es

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