18 Jahre Haft für versuchte Brandstiftung an Obdachlosem

Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.

Palma de Mallorca

18 Jahre Haft für versuchte Brandstiftung an Obdachlosem

von Redaktion

Jugendlicher soll Obdachlosen lebendig verbrannt haben

In der kommenden Woche beginnt vor der Audiencia Provincial auf Mallorca der Prozess gegen einen jungen Mann, der einen schlafenden Obdachlosen lebendig verbrennen wollte. Wie die Staatsanwaltschaft in ihren vorläufigen Schlussanträgen darlegt, fordert sie eine Haftstrafe von 18 Jahren für den Angeklagten. Die Tat wird als versuchter Mord mit dem Tatmotiv der Aporofobie – der Ablehnung von Armen und sozial Schwachen – klassifiziert.

Tat in Palma: Flucht nach Brandstiftung

Die Ereignisse datieren auf die Nacht des 18. Januar 2025 in Palma. In der Eingangszone eines Bankautomaten in der Straße Rosselló im Stadtteil Santa Catalina schlief ein 45-jähriger obdachloser Mann. Der Angeklagte, laut Ermittlungen ein junger Spanier, näherte sich der wehrlos schlafenden Person, setzte mit einem Feuerzeug deren Schlafsack und Decken in Brand und flüchtete.

Der Obdachlose wurde erst durch die Flammen auf einer seiner Beine wach und versuchte, das Feuer mit seinen Händen zu löschen. Nachdem er sich selbst befreit hatte, alarmierte er eine gerade vorbeifahrende Streife der Lokalpolizei Palma. Diese leistete erste Hilfe und sorgte für den Transport ins Krankenhaus. Der Mann erlitt schwerwiegende Verbrennungen zweiten Grades an Händen und Beinen.

Schnelle Ermittlungen durch Videobeweis

Die Untersuchungen der Nationalpolizei, insbesondere der Mordkommission, konnten sich auf klare Beweise stützen: Die Sicherheitskameras der Bank hatten die brutale Attacke aufgezeichnet. Diese Bilder ermöglichten eine schnelle Identifizierung des Täters. Bereits am 1. Februar wurde der junge Mann festgenommen, als er auf einem Elektroroller fuhr. Er wurde in Untersuchungshaft genommen und gestand die Tat vor Gericht, bezeichnete sie jedoch als „unüberlegt“ und konnte keine Motivation benennen.

Die Staatsanwaltschaft sieht jedoch einen klaren Beweggrund. In ihren Anträgen führt sie aus, dass der Angeklagte aus „Animadversion, Hostilität und Ablehnung gegenüber der vulnerablen Situation, der Armut und sozialen Risikolage des Geschädigten“ handelte. Er habe die Stelle bereits vor den Tagen besucht, wo er wusste, dass die Person dort schlief. Das Feuer hätte sich leicht im Raum ausbreiten können; nur die schnelle Reaktion des Opfers verhinderte eine Katastrophe.

Langfristige Folgen für das Opfer

Die physischen und psychischen Folgen für den obdachlosen Mann sind schwerwiegend. Seine Genesung dauerte über einen Monat, und eine große Narbe auf seinem linken Bein bleibt als permanente Folge. Chronische Schmerzen in der Hüfte plagen ihn seit der Attacke. Neben den persönlichen Verletzungen wurden auch seine persönlichen Habseligkeiten – Kleidung, Schuhe, Mobiltelefon und eine Jacke – durch das Feuer zerstört.

Neben der langen Gefängnisstrafe fordert die Staatsanwaltschaft daher auch eine Entschädigung von 12.247 Euro für die erlittenen Verletzungen, die bleibenden Folgen und den moralischen Schaden. Zusätzlich sollen nach einer möglichen Haftentlassung zehn Jahre überwachte Freiheit folgen. Der Angeklagte war bis zum 15. Mai 2025 in Untersuchungshaft und hat eine bestehende Annäherungsverbotsordnung gegenüber dem Opfer.

Das Gericht wird nun die Details der Tat und die beweisführenden Argumente der Staatsanwaltschaft prüfen. Der Fall stellt eine besonders brutale Manifestation von sozialer Ausgrenzung und Gewalt gegen Obdachlose in den Mittelpunkt. Wie aus dem diariodemallorca.es berichtet wird, steht die Verhandlung unter dem besonderen Aspekt der diskriminierenden Tatbegehung.

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