Streit um Monument: Klage gegen Franco-Erbe

Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.

Santa Cruz De Tenerife

Streit um Monument: Klage gegen Franco-Erbe

von Redaktion3 Min. Lesezeit

Ein Denkmal, das spaltet: Teneriffas Kampf um die Deutungshoheit

Der Streit um die Überreste der Franco-Diktatur erreicht die nächste Eskalationsstufe. Die Stadtverwaltung von Santa Cruz de Tenerife zieht gegen die Zentralregierung in Madrid vor Gericht. Konkret hat der Stadtrat eine Klage bei der Audiencia Nacional eingereicht, um die geplante Entfernung des monumentalen Franco-Wahrzeichens zu verhindern. Damit stellt sich die kommunale Spitze offen gegen die von der Regierung in Madrid forcierte Politik der historischen Aufarbeitung und versucht, das umstrittene Bauwerk mit juristischen Mitteln zu schützen.

Zwischen Denkmalschutz und Geschichtsrevision: Die Argumente der Stadt

Die Stadtverwaltung argumentiert nicht mit politischer Nostalgie, sondern mit handfesten praktischen und kulturellen Gründen. Wie die Nachrichtenagentur Europa Press berichtet, sieht das Rathaus die „materielle Ausführung“ der Abrissverfügung als einen Akt mit „irreparablen Schäden“ für das Stadtbild. Das als „Monumento a la Victoria“ bekannte Ensemble ist alles andere als unscheinbar: Eine gewaltige Skulpturenanlage mit einem 30 Meter durchmessenden Becken, einem monumentalen Granitrelief und einer über 13 Meter hohen Bronzefigur des Künstlers Juan de Ávalos dominiert seit 1966 die Kreuzung der beiden Hauptverkehrsadern im Herzen der Stadt. Eine Demontage, so die Stadt, wäre ein „chirurgischer Eingriff“ in die städtische Infrastruktur, der nicht nur wochenlange Verkehrsbehinderungen verursachen würde, sondern die gesamte Fasson des Platzes für immer verändern würde.

Hinzu kommt der Kostenfaktor, der bei einer ohnehin klammen Kommunalkasse schwer wiegt: Die Stadt müsste nicht nur die aufwendige Zerlegung des Kunstwerks finanzieren, sondern auch Lagerflächen für die tonnenschweren Einzelteile schaffen und bewirtschaften. Das Rathaus spricht von einem „erheblichen wirtschaftlichen Aufwand“, der aus Steuermitteln gezahlt werden müsste – für ein Projekt, das die Stadtverwaltung offenbar als unnötige Provokation aus Madrid empfindet.

Das Argument der Zerstörung: Kunsterhalt als Trumpfkarte

Der Kern der Klage ist jedoch ein anderer: Die Stadt behauptet, die Abtragung käme einer physischen Vernichtung des Kunstwerks gleich. Die monumentale Skulptur von Juan de Ávalos, der einzigen Arbeit dieses Künstlers auf den Kanarischen Inseln, sei aus einzelnen, präzise montierten Teilen zusammengesetzt. Ein Zerlegen würde laut Klageschrift unweigerlich zu strukturellen Rissen und irreparablen Schäden an der Bronze und der inneren Eisenarmatur führen. Das Argument ist geschickt gewählt: Man stellt den Erhalt des städtischen Kulturerbes gegen die politische Säuberung der Vergangenheit. Die Stadt sieht sich als Bewahrerin eines „unbestreitbaren künstlerischen und urbanistischen Werts“, den es zu schützen gelte – unabhängig von der unseligen Historie, für die das Monument einst errichtet wurde.

Sie konfrontieren die Gegner der Denkmalpflege mit dem Vorwurf der Doppelmoral: Wenn es um den Schutz historischer Substanz geht, sei man sich doch sonst einig – warum also nicht hier? Denn zusätzlich verweist das Rathaus auf die prekäre Lage an der Mauer der Almeyda-Kaserne. Die unmittelbare Nähe zur militärischen Anlage berge ein hohes Risiko, dass Bauarbeiten zum Einsturz der Stützmauer führen könnten – ein Sicherheitsrisiko, das die Stadt nicht verantworten wolle.

Ein unversöhnlicher Konflikt: Juristische Hängepartie in Aussicht

Für die Gegner des Monuments ist dies reine Ablenkungstaktik. Ihrer Ansicht nach ist das Bauwerk ein Symbol der Unterdrückung und muss zwingend verschwinden. Aus Sicht der Zentralregierung ist die Demontage ein längst überfälliger Akt der historischen Gerechtigkeit. Das Gesetz zur historischen Erinnerung verlangt eben jene Entfernung von Symbolen der Franco-Diktatur aus dem öffentlichen Raum, und das Madrider Ministerium hat die Eintragung in den Katalog zur Entfernung längst beschlossen.

Die Klage der Stadt ist eine direkte, konfrontative Antwort auf diese Entscheidung und offenbart einen tiefen Graben zwischen Zentralstaat und Kommunen, wenn es um die Aufarbeitung der Vergangenheit geht. Die Audiencia Nacional steht nun vor einem heiklen Abwägungsprozess: Städtebauliche Vernunft und Kunstschutz gegen die staatliche Verpflichtung zur historischen Aufarbeitung. Die Stadt hofft, dass das Gericht zumindest eine aufschiebende Wirkung erzielt, bevor die Abrissbagger anrollen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung bleibt die monumentale Bronzefigur – der geflügelte Engel, der auf die Sieger von 1939 hinweist – also weiterhin das stille Zentrum eines erbitterten Kulturkampfes. Die für 2026 geplante Demontage scheint vorerst aufgeschoben – der Streit darum wird die Kanaren und die Nation wohl noch lange beschäftigen.

Die Informationen basieren auf einem Bericht von Europa Press sowie der Klageschrift, die der Tageszeitung „El Día“ vorliegt.


Quelle: europapress.es

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