Streit um Beweissicherung im Maskenprozess

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Madrid

Streit um Beweissicherung im Maskenprozess

von Redaktion

Eskalation im Gerichtssaal

Die dritte Verhandlungswoche im „Fall Masken“ sollte mit einer technischen Beweisaufnahme zu Ende gehen. Stattdessen entwickelte sich die Sitzung zu einer konfrontativen Auseinandersetzung über Verfahrensgrundsätze. Im Zentrum stand eine von der Verteidigung des ehemaligen Ministerberaters Koldo García beantragte Beweiserhebung. Zwei von der Verteidigung ursprünglich beauftragte Sachverständige sowie vier Guardia-Civil-Beamte waren geladen, um die Integrität von Audioaufnahmen zu prüfen, die zur Inhaftierung des PSOE-Generalsekretärs Santos Cerdán geführt hatten.

Kaum hatte die Befragung der Experten begonnen, intervenierte die Anwältin von Koldo García, Leticia de la Hoz. Sie fürchtete, der Hauptankläger der Antikorruptionsstaatsanwaltschaft, Alejandro Luzón, könnte das Verhör auf den Inhalt der Aufnahmen lenken, und ersuchte das Gericht, dies zu unterbinden. Dieser präventive Einspruch löste die Konfrontation aus.

Die Fronten verhärten sich

Der vorsitzende Richter Andrés Martínez Arrieta forderte den Staatsanwalt zur Stellungnahme auf. Laut Protokoll zeigte sich Luzón perplex: „Die Staatsanwaltschaft versteht nichts.“ Er betonte, die Beweisaufnahme sei auf Antrag der Verteidigung zugelassen worden. Sein Kernargument: Die Frage der Beweiskette – also ob die sichergestellten Daten manipulationsfrei verwahrt wurden – sei nicht Gegenstand der aktuellen Vernehmung. Diese sei für eine gesonderte Anhörung mit Beamten der Zentralen Operativen Einheit (UCO) am folgenden Montag vorgesehen.

„Hier geht es darum, ob diese Audios manipuliert wurden oder nicht. Ich verstehe nicht, welche Einwendung gegen einen von der Verteidigung selbst vorgeschlagenen Beweis erhoben wird“, beharrte Luzón. Richter Martínez Arrieta schien diese Sichtweise zu teilen und merkte an, der Beweis bleibe damit „ein wenig ohne Inhalt“.

Vorwurf der Prozessverschleppung

Die Anwältin De la Hoz konterte, ihr einziges Ziel sei es, Zweifel an der Beweiskette zu säen und nachzuweisen, dass die WhatsApp-Nachrichten „aus einer Cloud“ und nicht direkt von den Mobiltelefonen extrahiert worden seien – was ihrer Ansicht nach die Beweiskraft erschüttern würde.

An diesem Punkt griff der Anwalt der Nebenklage, Alberto Durán, in die Debatte ein. Er warf der Verteidigung vor, mit einer „Extrapolation“ die gesamte Untersuchung der Guardia Civil in Frage stellen zu wollen. Sein Vorwurf, wie von Prozessbeobachtern protokolliert, eskalierte den Disput: Dies „streife den Bereich der prozessualen Unredlichkeit“. Die „vernünftigste Lösung“ sei der Rückzug des Beweisantrags, um keine Zeit zu verschwenden.

De la Hoz wies diese Anschuldigung scharf zurück: „Ich kann auf keine Weise zulassen, dass uns prozessuale Unredlichkeit vorgeworfen wird.“ Sie habe die Beweisaufnahme beantragt, um zwei für ihren Mandanten potenziell vorteilhafte Schlussfolgerungen zu prüfen: einen möglichen Bruch der Beweiskette und die Cloud-Extraktion der Dateien.

Beweisaufnahme unter engen Auflagen

Nach einer kurzen Unterbrechung entschied der Richter, die Befragung der Sachverständigen unter engen Auflagen fortzusetzen. Sie sollte sich, so seine Anordnung, ausschließlich auf „die Aufbewahrungsbedingungen“ der Dateien konzentrieren, nicht auf deren Inhalt. Staatsanwalt Luzón erklärte daraufhin, er habe unter diesen Bedingungen keine Fragen und verwies erneut auf die kommende UCO-Anhörung: „Diese Herren haben kein Wissen darüber, wie das gemacht wurde.“

Einer der Guardia-Civil-Sachverständigen gab noch in derselben Sitzung eine erste Einschätzung ab: „Wir haben keinen Hinweis gefunden, der auf eine Manipulation der Audiodateien hindeutet.“

Der abschließende Hinweis des Richters an die Verteidigung, die ohnehin schon komplizierte Beweisaufnahme nicht weiter zu unterbrechen, markierte das Ende der hitzigen Debatte. Die grundsätzliche Frage nach der Zuverlässigkeit der digitalen Beweismittel im Millionen schweren Korruptionsverfahren bleibt jedoch, wie aus den Prozessakten hervorgeht, weiterhin strittig und wird die Verhandlung in der kommenden Woche prägen.

Quelle: Prozessprotokolle und gerichtliche Stellungnahmen.

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