Sombrillen-Reservierungen: Bis zu 3.000 Euro Strafe

Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.

Spanien

Sombrillen-Reservierungen: Bis zu 3.000 Euro Strafe

von Jonas Beck

Der Kampf um den Sandplatz

In den Sommermonaten wiederholt sich an vielen Stränden Spaniens ein bekanntes Bild: Bereits in den frühen Morgenstunden stehen Sonnenschirme in Reih und Glied auf dem Sand, weit bevor ihre Besitzer eintreffen. Was als harmlose Absicherung beginnt, hat sich längst zu einem Verdrängungswettbewerb entwickelt – oft bleiben spät ankommende Badegäste ohne Platz. Gegen diese Praxis gehen mittlerweile zahlreiche Küstenorte mit ordnungsrechtlichen Mitteln vor.

Lokale Verbote und unterschiedliche Sanktionen

Die Regelungen variieren regional erheblich. An der andalusischen Küste, besonders in der Provinz Málaga, haben mehrere Gemeinden die Reservierung explizit untersagt. In Torrox und Vélez etwa kann die Platzierung einer Sonnenschirms als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 300 Euro geahndet werden. Werden dabei Schirme oder Liegen von der Polizei sichergestellt, verlangen die Behörden zusätzlich eine Gebühr von 50 Euro für die Rückgabe – unabhängig von der eigentlichen Strafe.

Pionier dieser Maßnahmen war bereits 2015 die Gemeinde Algarrobo, die als erste an dieser Küste das Reservieren verbot. Nerja zog nach: Dort müssen Betroffene nach einer Beschlagnahmung ihrer Ausrüstung 30 Euro berappen, um sie wiederzubekommen. An der valencianischen Küste sind die Strafen deutlich schärfer: In Cullera, Benidorm und Gandía stufen die örtlichen Strandverordnungen die Handlung als Verstoß ein, der je nach Schwere mit 300 bis 3.000 Euro geahndet werden kann. Ähnliche Bestimmungen gelten in Calpe, Altea, Torrevieja, Denia sowie in kastilischen Orten wie Castellón, Oropesa del Mar und Peñíscola.

Auch an der Atlantikküste ist die Praxis nicht mehr überall geduldet. In Tarifa (Cádiz) sowie in den granadinischen Gemeinden Almuñécar, Torrenueva de Costa und Motril sind Reservierungen untersagt. An der murcianischen Küste hat beispielsweise San Javier ein entsprechendes Verbot erlassen.

Administrative Folgen und Rückholkosten

Bemerkenswert ist nicht nur die Höhe der Geldbußen, sondern auch die zusätzlichen Gebühren für die Rückführung sichergestellter Gegenstände. Diese Praxis zeigt, dass die Kommunen nicht nur abschrecken, sondern auch die Logistik der Strandaufsicht refinanzieren wollen. Obwohl die Beträge unterschiedlich ausfallen, folgen sie einem einheitlichen Muster: Wer gegen die örtliche Ordnung verstößt, muss nicht nur mit einer Strafe rechnen, sondern auch mit administrativem Aufwand für die eigene Ausrüstung.

Die Entwicklung bündelt sich in einem klaren Trend: Die einst geduldete Angewohnheit, frühzeitig Schirme zu platzieren, ist in vielen Tourismusregionen zu einer rechtlich sanktionierten Handlung geworden. Urlauber sollten sich daher nicht allein auf ihre Ortskenntnis verlassen, sondern vor dem Gang zum Strand die jeweils geltenden Vorschriften prüfen.

Informationen basieren auf einem Bericht des Online-Portals 20 Minutos.


Quelle: 20minutos.es