
Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.
Schuldsprüche nach tödlicher Prügelattacke
Brutaler Angriff mit tödlichem Ausgang
Rund zweieinhalb Jahre nach einem gewaltsamen Übergriff in der Nähe von Madrid hat ein Schwurgericht sein Urteil gesprochen: Die beiden Angeklagten, die im Frühjahr 2024 einen Mann in Alcobendas zu Tode geprügelt haben sollen, sind des Mordes schuldig. Das berichten übereinstimmend mehrere spanische Medien, darunter auch Europa Press, unter Berufung auf Justizkreise.
Die Tat im Detail
Die tödliche Auseinandersetzung ereignete sich am 3. Mai 2024 gegen 13:17 Uhr auf der Avenida del Doctor Severo Ochoa in Alcobendas. Nach Überzeugung des Gerichts hatten die beiden Männer das spätere Opfer, das sie kannten, angesprochen und in einen Streit verwickelt. Ein Angeklagter ergriff den Arm des Mannes, dann schlug die Gruppe auf ihn ein. Ein heftiger Schlag brachte das Opfer zu Fall, woraufhin beide Beschuldigten weiter auf den am Boden Liegenden eintraten – gezielt gegen Kopf und Rippen, obwohl der Mann sich nicht mehr wehren konnte.
Das Opfer erlag seinen schweren Verletzungen: Ein Bruch der Milz führte zu einem hämorrhagischen Schock. Besonders makaber: Die Angreifer ließen ihr Opfer vollständig entkleidet bis auf die Socken auf der Straße liegen, ehe sie flüchteten. Nur wenige Meter vom Tatort entfernt konnten sie von der Policia Nacional festgenommen werden, die von Zeugen alarmiert worden war.
Beweise und Verteidigungsstrategie
Während des Prozesses belastete einer der Angeklagten den anderen schwer und bestritt die eigene Beteiligung. Allerdings sprachen die Spuren eine andere Sprache: Bei einem der Männer fanden die Ermittler Blut des Opfers an Schuhen und Händen. Zudem hatte der Sterbende die Angreifer noch selbst identifiziert, bevor er ins Krankenhaus kam. Ein belastendes Indiz, das die Geschworenen in ihrem Urteil berücksichtigten.
Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich 18 Jahre Haft für jeden der beiden gefordert. Diese Forderung wurde jedoch reduziert: Die Anklage berücksichtigte, dass der Alkoholkonsum der Angeklagten zum Tatzeitpunkt ihre Fähigkeit, den eigenen Willen zu kontrollieren, eingeschränkt hatte. Nun lautet die Forderung auf 16 Jahre Gefängnis pro Person. Hinzu kommt eine geforderte Entschädigungszahlung von 190.000 Euro an die Hinterbliebenen.
Verteidigung mit schwachen Argumenten
Zu Beginn der Ermittlungen hatten die Beschuldigten versucht, die Tat zu rechtfertigen: Das Opfer habe ihnen in der Nacht zuvor ein Handy gestohlen. Diese Darstellung wischte die Mutter des Verstorbenen jedoch vom Tisch – ihr Sohn habe die gesamte Nacht bei ihr verbracht. Die Verteidigungsstrategie verfing letztlich nicht; das Schwurgericht folgte den Beweisen und dem Plädoyer der Anklage, die sich auf eine Augenzeugin und die Gutachten der Rechtsmedizin stützte. Ein Notruf eines Passanten, der von einer Schlägerei zwischen drei Personen berichtete, wurde während der Verhandlung ebenfalls abgespielt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Verteidigung kann Berufung einlegen. Der Fall hat in der Region Madrid für Aufsehen gesorgt, da die Tat mitten am Tag in einem belebten Viertel geschah und die Brutalität des Angriffs viele erschütterte.
(Basierend auf einem Bericht von Europa Press)
Quelle: europapress.es