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Richterin fordert Freigabe geheimer Akten
Im Zentrum der juristischen Aufarbeitung der Massenmigration nach Ceuta steht erneut der Informationsfluss zwischen Geheimdienst und Regierung. Die Ermittlungsrichterin der Audiencia Nacional hat einen formellen Antrag an das Ministerkabinett gerichtet, um die Freigabe weiterer vertraulicher Unterlagen zu erzwingen. Wie aus Justizkreisen verlautet, geht es um die Frage, inwieweit spanische Sicherheitsbehörden vor dem Grenzdrama im Spätsommer gewarnt waren.
Die Richterin, die den unkontrollierten Grenzübertritt tausender Menschen Ende Juli untersucht, fordert die Entsiegelung sämtlicher Geheimdienstberichte, die ab dem Tag des Vorfalls erstellt und an Regierungsstellen weitergeleitet wurden. Ihr Fokus liegt dabei auf der Korrespondenz mit den marokkanischen Partnerdiensten. Sie verlangt die vollständige Offenlegung aller Notizen und Einschätzungen, die das Verhalten der nordafrikanischen Behörden in diesem Zeitraum beleuchten.
Kern des Streits: Staatssicherheit vs. Aufklärungspflicht
Die Richterin argumentiert, dass die angeforderten Dokumente für die Wahrheitsfindung unerlässlich seien, ohne dabei die nationale Sicherheit zu gefährden. Vielmehr sei diese Sicherheit durch die Vorfälle an der Grenze selbst untergraben worden. Die Aufklärung der Verantwortlichen für diesen mutmaßlichen Angriff auf die staatliche Integrität sei das erklärte Ziel der laufenden Untersuchung.
Um die Aussagebereitschaft von mehreren Angehörigen des Nachrichtendienstes als Zeugen zu ermöglichen, sei die Aufhebung der Geheimhaltung für bestimmte Informationen notwendig. Konkret bezieht sich das Verlangen auf eine offizielle Mitteilung an die ausländischen Geheimdienste sowie auf jegliche weitere Kommunikation, die mögliche Warnhinweise bezüglich irregulärer Migration aus Marokko enthalten könnte. Zudem wird die Freigabe eines Berichts des militärischen Nachrichtendienstes vom August angestrebt.
Zeitdruck für die Ermittlungen
Ohne diese Unterlagen, so die Begründung der Richterin, könnten die nächsten Verfahrensschritte nicht eingeleitet werden. Die Vernehmung der Geheimdienstmitarbeiter und der Empfänger ihrer Berichte sei blockiert, was die Einhaltung der Ermittlungsfristen gefährde. Die Justiz sehe sich in ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag gehindert, wenn relevante Informationen unter Verschluss gehalten würden. Die Geheimhaltung stelle kein unüberwindbares Hindernis dar, wenn es um die Untersuchung mutmaßlicher Straftaten gehe.
Im September hatte die Regierung bereits eine Reihe von Dokumenten zu der Krise freigegeben. Hochrangige Regierungsvertreter betonten damals, man habe nichts zu verbergen und werde bei Bedarf weitere relevante Berichte veröffentlichen. Die Unterlagen stammten von verschiedenen Ministerien und Sicherheitsbehörden, einschließlich des Geheimdienstes.
Geheimdienst sieht Mitverantwortung bei Marokko
Der Nachrichtendienst selbst hatte in einem früheren Bericht an die Richterin die Haltung Marokkos als entscheidend für die Eskalation beschrieben. Man habe dort von einer "Passivität" gesprochen, die zum Kontrollverlust in Ceuta führte. Die Behörden des Nachbarlandes seien sich der angespannten Lage bewusst gewesen, hätten aber wegen der Sicherheitsvorkehrungen für ein königliches Ereignis in Grenznähe nicht proaktiv gehandelt. Trotz angekündigter Verstärkung der Sicherheitskräfte sei das Engagement bei der Prävention und Kontrolle der Krise äußerst unregelmäßig gewesen, so der Tenor des Berichts, der wie die Nachrichtenagentur Europa Press berichtet, Eingang in die Akten gefunden hat.
Die Entscheidung über die Freigabe der Dokumente liegt nun beim Ministerrat, der die möglichen Risiken für die nationale Sicherheit gegen die Anforderungen der Justiz abwägen muss. Die Richterin hat für die Beibringung der Unterlagen eine Frist von 15 Tagen gesetzt.
Quelle: europapress.es