
Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.
Rentner mit Leukämie kämpft gegen MUFACE-Entscheidung
Ein 74-jähriger pensionierter Lehrer aus Marbella, der an einer akuten myeloischen Leukämie (AML) leidet, hat bei der Beamtenkrankenversicherung MUFACE den außerordentlichen Wechsel in das öffentliche Gesundheitssystem beantragt. Wie die Zeitung SUR berichtet, war dem Patienten zuvor die Finanzierung einer ärztlich verordneten Kombinationstherapie verweigert worden.
Der Fall
Rafael García Conde ist seit 40 Jahren bei MUFACE versichert. Etwa im September 2025 war eine bereits bestehende Bluterkrankung zu einer akuten myeloischen Leukämie fortgeschritten. Seither sei er immer wieder in stationärer Behandlung gewesen, so der Patient. Nach einem medizinischen Bericht erhielt er zunächst die vorgesehene Behandlung.
Im April 2026 ergab eine Knochenmarkuntersuchung eine vollständige Remission. Im August desselben Jahres wurde jedoch ein Rückfall festgestellt. Zwischen dem 13. und 20. August war er wegen einer Sepsis in Verbindung mit einem zentralen Katheter behandelt worden; die Infektion führte zu einer Leberschädigung und einer septischen Lungenembolie. Eine zuvor geplante Knochenmarktransplantation wurde wegen seines Alters, weiterer Vorerkrankungen und seiner gesundheitlichen Fragilität verworfen.
Am 14. September 2026 wurde Conde wegen des Fortschreitens der Erkrankung in ein Krankenhaus eingewiesen, um eine sogenannte Rettungstherapie zu beginnen. Die behandelnde Ärztin eines privaten Krankenhauses in der Provinzhauptstadt verordnete eine Kombination aus den Arzneimitteln Azacitidin, Venetoclax und Gilteritinib.
Streit um die Finanzierung
Für diesen ersten Behandlungszyklus beantragte der Patient die Genehmigung bei MUFACE. Die Behörde lehnte die Finanzierung der Kombination in einer Resolution vom 14. September 2026 ab. Wie aus dem von SUR zitierten Dokument hervorgeht, fehlten nach Einschätzung von MUFACE die Voraussetzungen für eine Finanzierung im Rahmen des nationalen Gesundheitssystems.
Der Patient zeigte sich überrascht. Die Behandlung werde im öffentlichen Krankenhaus Carlos Haya in Málaga durchaus genehmigt. „In der Sozialversicherung wird es genehmigt, bei mir nicht“, wird er von SUR zitiert.
MUFACE verweist auf die Zulassungsbedingungen der Medikamente. Venetoclax sei in Kombination mit einem hypomethylierenden Mittel indiziert für Patienten mit neu diagnostizierter AML, die nicht für eine intensive Chemotherapie in Frage kommen. In diesem Fall handele es sich jedoch um einen Rückfall. Gilteritinib dagegen sei in Monotherapie für Patienten mit rezidivierter oder refraktärer AML und einer FLT3-Mutation zugelassen; diese Anwendung sei derzeit finanziert, weshalb ein positiver Bericht möglich wäre. Die Behörde betont zudem, dass eine ärztliche Verordnung nicht automatisch eine öffentliche Finanzierung bedeute und dass weder die Verordnung zurückgewiesen noch die Abgabe der Medikamente verhindert werde.
Offene Frage: Wechsel in die gesetzliche Versicherung
Am 18. September 2026 beantragte Rafael García Conde aus medizinisch-krankenhausbezogenen Gründen den außerordentlichen Wechsel zum Instituto Nacional de la Seguridad Social (INSS), dem staatlichen Sozialversicherungsinstitut. In dem Formular verwies er unter anderem auf die Notwendigkeit einer Behandlung in einer spezialisierten multidisziplinären Einheit eines öffentlichen Krankenhauses sowie auf die Möglichkeit, in eine klinische Studie aufgenommen zu werden. Die Unterlagen verlangen beigefügte medizinische Berichte, die die geltend gemachten Umstände belegen.
Nach Angaben des Patienten hat MUFACE auf diesen Antrag bislang nicht geantwortet. Dabei sehe das Gesetz einen Wechsel aus dringenden Gründen vor. Normalerweise werde eine solche Änderung bei korrekter Beantragung bereits am nächsten Tag wirksam – in seinem Fall sei das nicht geschehen.
Die Behörde selbst erklärte gegenüber SUR, der Fall werde bearbeitet. „Die technischen Dienste entscheiden wegen der Natur der Gesundheitsprobleme des Antragstellers so schnell wie möglich über diese Art von Vorgängen“, heißt es. Zu Einzelheiten des Falles könne man wegen besonders schützenswerter Gesundheitsdaten keine Angaben machen.
Der 74-Jährige muss nach eigenen Angaben derzeit rund 1.700 Euro pro Quartal für die Medikamente selbst aufbringen. Seine Sorge ist, dass die Entscheidung über den Wechsel angesichts der Schwere seiner Erkrankung zu lange dauert.
Quelle: SUR
Quelle: diariosur.es