
Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.
Ein fatales Signal für Missbrauchsopfer
Ein fatales Urteil
Das Oberste Gericht Andalusiens hat eine Entscheidung gefällt, die bei Missbrauchsopfern für Fassungslosigkeit sorgt. Ein Mann, der wiederholt die zehnjährige Tochter seiner Lebensgefährtin sexuell missbraucht hat, muss nur vier Jahre ins Gefängnis. Das Gericht reduzierte die ursprüngliche Strafe der Audiencia de Málaga von fünf Jahren und neun Monaten deutlich. Wie die Nachrichtenagentur Europa Press berichtet, folgte es damit teilweise der Verteidigung des Verurteilten.
Die Tat war heimtückisch: Der Mann lebte mit der Mutter des Mädchens in einem Haushalt und nutzte die Momente, in denen das Kind allein im Wohnzimmer fernsehen wollte oder schlief, für seine Übergriffe. Die Vorinstanz verurteilte ihn wegen fortgesetzten sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen unter 16 Jahren und bejahte den erschwerenden Umstand des Prävalierens – also das Ausnutzen der familiären Autoritäts- und Vertrauensstellung.
Der Gerichtshof sieht diesen erschwerenden Umstand nicht als belegt an. In dem Beschluss heißt es, der Tatbestand sage nichts darüber aus, dass der Mann seine Stellung ausgenutzt habe. Es sei lediglich festgestellt, dass er mit der Mutter in einer eheähnlichen Beziehung gelebt habe – „nichts weiter“. Diese Sichtweise ist lebensfremd.
Schutzlos im eigenen Zuhause
Ein zehnjähriges Kind, das mit seiner Mutter und deren Partner zusammenlebt, ist diesem Partner in besonderer Weise ausgeliefert. Der Partner ist keine beliebige Person, sondern eine Respektsperson im engsten familiären Umfeld. Wer diese Abhängigkeit leugnet, verkennt die Realität von Missbrauch im häuslichen Bereich. Genau solche Konstellationen sollen durch die erschwerende Bestimmung geschützt werden.
Die Korrektur der Strafe bedeutet im Umkehrschluss: Der Täter wird belohnt, weil die Tatrichter die naheliegende Ausnutzung seiner Vertrauensposition nicht wortreich genug beschrieben haben. Das ist ein fatales Signal – für das Opfer, das nun mit dem Wissen leben muss, dass die Justiz sein Leid geringer gewichtet, und für alle anderen betroffenen Kinder, denen dieser Fall sagt: Wer im familiären Umfeld missbraucht, hat gute Karten, auf mildernde Umstände zu hoffen.
Die Auflagen – fünf Jahre Führungsaufsicht, sieben Jahre Kontaktverbot und 18.000 Euro Schmerzensgeld – bleiben zwar bestehen. Doch sie können nicht darüber hinwegtäuschen, dass hier eine Chance vertan wurde, die Schutzbedürftigkeit Minderjähriger ernst zu nehmen. Das Oberste Gericht hätte das Urteil der ersten Instanz bestätigen müssen. Stattdessen hat es die Strafe gesenkt – auf dem Rücken eines traumatisierten Kindes.
Quellen
Quelle: europapress.es