Kein Betrug nach geplatztem Heiratsplan

Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.

Marbella

Kein Betrug nach geplatztem Heiratsplan

von Redaktion2 Min. Lesezeit

Teure Liebe, teures Haus

Ein Mann kaufte im Juni 2014 eine Wohnung in Marbella – für 715.000 Euro, die er allein aufbrachte. In die notarielle Kaufurkunde ließ er jedoch seine damalige Lebensgefährtin als Miteigentümerin zur Hälfte eintragen. Das Paar war seit 2013 liiert. Ein Jahr nach dem Kauf endete die Beziehung.

Als der Mann von seiner Ex-Freundin verlangte, ihren Anteil an ihm zurückzuübertragen, weigerte sie sich. Wie die spanische Zeitung Diario Sur berichtet, beschäftigte der Fall danach mehrere Instanzen. Eine zivilrechtliche Auseinandersetzung um das Haus wurde 2020 rechtskräftig entschieden; anschließend befasste sich ein Strafverfahren mit dem Vorwurf des Betrugs.

Die Anklage: Vorgespielte Heiratspläne

Die Anklage stützte sich auf die Behauptung, die Frau habe dem Mann eine Heirat vorgespiegelt. Nur deshalb habe er die Immobilie erworben und ihr die Hälfte überschrieben, obwohl sie keinen Cent beigesteuert habe. Nach dem Kauf habe sie die Beziehung beendet, um sich auf seine Kosten zu bereichern.

Doch die Audiencia Provincial de Málaga sah dafür keine Belege. Die Frau bestritt, ein Heiratsversprechen mit dem Hauskauf verknüpft zu haben. Entscheidend war außerdem: Der Mann gab im Prozess zu, dass seine damalige Partnerin ihm nie die Bedingung gestellt hatte, das Haus zu kaufen, damit sie ihn heirate. Das Gericht hielt fest: Eine spätere Trennung allein beweise keine anfängliche Täuschungsabsicht. Selbst wenn ein Heiratsversprechen gefallen wäre, garantiere das nicht das Fortbestehen der Beziehung.

Zudem belastete eine Nachricht aus dem Verfahren die Version des Mannes. Er hatte seiner damaligen Partnerin geschrieben, er wisse, dass sie ihn nicht liebe. Das passt schlecht zu der Behauptung, die Frau habe ihm eine Heirat vorgespiegelt.

Betrug braucht Vorsatz, nicht nur Pech

Der Fall verdeutlicht einen wichtigen Unterschied im spanischen Recht. Für Betrug (estafa) reicht es nicht, dass jemand wirtschaftlich benachteiligt wird. Nötig ist eine Täuschung, die vor oder während des Geschäfts eingesetzt wird, um das Opfer zu einer Vermögensverfügung zu bewegen.

Ein erst später entstandener Vorsatz – in Spanien als „dolo sobrevenido“ bekannt – begründet keine Strafbarkeit. Das Gericht konnte nicht ansatzweise belegen, dass die Frau die Beziehung von Beginn an nur als Mittel zum Zweck geplant hatte. Auch ihre Weigerung, die Hälfte der Wohnung herauszugeben, ändere daran nichts: Sie sei zivilrechtlich zu klären, nicht automatisch strafbar.

Am Ende sprach die Audiencia Provincial die Frau frei. Das Urteil vom 21. Oktober 2025 kann noch vor dem Tribunal Superior de Justicia de Andalucía angefochten werden.

Quelle: Diario Sur


Quelle: diariosur.es

Mehr aus Marbella & Málaga & Andalusien