
Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.
Neue Vorwürfe gegen Mallorcas Inselrat
Social-Media-Einträge sorgen für Streit
Kurz vor den Wahlen eskalieren die politischen Spannungen auf den Balearen. Die linke Koalition Ara Més-Front Ampli hat bei der Provinzwahlbehörde offiziell Beschwerde gegen den Inselrat von Mallorca und dessen Präsidenten Llorenç Galmés eingelegt. Der Vorwurf: Drei Veröffentlichungen auf Instagram verletzten das Gebot der institutionellen Neutralität, das für öffentliche Einrichtungen in Wahlkampfzeiten gilt.
Wie die Formation mitteilte, sehen sie in den Beiträgen einen klaren Verstoß gegen das Wahlgesetz. Die Behörde solle nun „so schnell wie möglich“ einschreiten, um die Einhaltung der Regeln sicherzustellen und die Unparteilichkeit der Inselverwaltung zu gewährleisten. Der Zeitpunkt der Beschwerde ist kein Zufall – die gesetzliche Frist für derartige Verstöße ist knapp bemessen.
Drei konkrete Fälle unter der Lupe
Bei den beanstandeten Inhalten handelt es sich um Beiträge auf den offiziellen Kanälen des Consells sowie dem persönlichen Account von Galmés. Auf den Bildern und Videos sind neben dem Präsidenten auch die Vizepräsidentin Antònia Roca sowie der Inselrat für Präsidentschaft, Antoni Fuster, bei verschiedenen Terminen zu sehen.
Ein Beitrag dokumentiert ein Gespräch zwischen Roca und Galmés über künftige Besuchsmöglichkeiten für Sozialverbände im historischen Gebäude La Lonja und am Fischereihafen von Palma. Ein weiterer Clip zeigt Galmés und Fuster bei der Vorstellung des Programms „Estades per a la Gent Gran“, das für 2026 etwa 2.000 Plätze für Senioren vorsieht. Der dritte Beitrag, der über Galmés' eigenen Account lief, thematisiert die Bauarbeiten an der Umgehungsstraße von Sant Llorenç des Cardassar – ein Infrastrukturprojekt, das nach den verheerenden Überschwemmungen von 2018 mit 13 Todesopfern als Hochwasserschutz dient.
Der rechtliche Rahmen
Die Koalition beruft sich dabei auf einen spezifischen Paragrafen des Wahlgesetzes. Dieser untersagt öffentlichen Stellen ab dem Moment der Wahlausrufung bis zum eigentlichen Wahltermin jegliche Veranstaltungen oder Kampagnen, die direkt oder indirekt auf Parteien Bezug nehmen. Zudem sind feierliche Einweihungen von Bauprojekten oder öffentlichen Dienstleistungen während dieses Zeitraums strikt verboten – selbst wenn diese lediglich ihren Betrieb aufnehmen, ohne offiziell eröffnet zu werden. Genau diese Grenze sehen die Ankläger durch die Social-Media-Aktivitäten überschritten. Die Wahlbehörde muss nun über die Zulässigkeit der Beiträge entscheiden – ein Urteil, das Signalwirkung für andere Kommunen haben könnte.
Quelle: europapress.es