
Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.
Neue Frist für DANA-Mietbeihilfen in Valencia
Für die vielen Menschen in der Valencianischen Gemeinschaft, deren Zuhause durch das verheerende Unwetter (DANA) im Oktober 2024 beschädigt oder unbewohnbar wurde, gibt es eine wichtige neue Unterstützungsmöglichkeit. Die Regionalregierung hat einen neuen Bewilligungszeitraum für Mietbeihilfen freigegeben, wie aus einer offiziellen Mitteilung hervorgeht.
Antragsfrist bis Ende September
Betroffene können ihre Anträge noch bis zum 30. September 2025 stellen. Voraussetzung ist, dass die Hauptwohnung in einem der damals betroffenen Gemeinden liegt und durch die Unwetterfolgen der Zugang oder die sichere Nutzung unmöglich gemacht wurde. Antragsberechtigt sind sowohl Eigentümer als auch Mieter der beschädigten Immobilie.
Die Antragstellung ist auf zwei Wegen möglich: digital über das elektronische Verwaltungsportal der Generalitat oder persönlich bei den Dienststellen des Wohnungsbauministeriums in der Provinz Valencia sowie an anderen eingerichteten Stellen.
Bis zu 800 Euro monatlich für zwölf Monate
Das Gesamtvolumen der neuen Hilfsrunde beläuft sich auf sieben Millionen Euro. Pro Haushalt können bis zu zwölf Monate Miete mit einem Höchstbetrag von 800 Euro pro Monat übernommen werden – allerdings nur, wenn die Stammwohnung tatsächlich unbewohnbar ist und der Mietvertrag nicht einen niedrigeren Betrag ausweist. In die Förderung eingeschlossen sind auch Kosten für angemietete Garagen oder Abstellräume.
Diese Maßnahme setzt die bereits unmittelbar nach der Katastrophe begonnene institutionelle Hilfe fort. In der ersten Phase der Erholung hatten bereits 1.436 Familien Mietbeihilfen erhalten; sie können nun eine Verlängerung um ein weiteres Jahr beantragen. Auch wer damals keinen Antrag stellte, hat in der neuen Runde die Chance dazu.
Wichtige Voraussetzungen für die Förderung
Die Hilfen sind speziell für Personen vorgesehen, deren Wohnung durch die DANA beschädigt wurde und die keine andere bewohnbare Unterkunft im Umkreis von 30 Kilometern zur zerstörten Immobilie haben. Ziel ist es, den Betroffenen eine schnelle und sichere Unterbringung zu ermöglichen, während ihr eigenes Zuhause instand gesetzt wird.
Mit dieser erneuten Ausschüttung reagiert die Regierung auf den anhaltenden Bedarf und sorgt für Planungssicherheit bei den Geschädigten. Die offiziellen Details der Förderrichtlinien sind im Amtsblatt der Valencianischen Gemeinschaft (DOGV) veröffentlicht.
Quelle: Mitteilung der Generalitat Valenciana.
Quelle: europapress.es