
Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.
Murcia regelt touristische Schutzgüter neu
Die Region Murcia hat ein neues Regelwerk für den Tourismus geschaffen. Wie aus dem am Freitag im spanischen Amtsblatt (BOE) veröffentlichten Gesetz hervorgeht, werden damit erstmals die sogenannten Güter von touristischem Interesse (Bienes de Interés Turístico) eigenständig definiert und geschützt. Ziel ist es, Ressourcen und Produkte aus den Bereichen Gastronomie, Kultur, Geschichte, Religion, Ethnografie und Natur gezielt anzuerkennen und zu vermarkten. Das Gesetz wurde bereits am 15. Oktober im Amtsblatt der Region veröffentlicht und trat zwanzig Tage später in Kraft.
Fünf Kategorien der Anerkennung
Das Regelwerk sieht fünf Formen der Auszeichnung vor: touristische Räume, Ereignisse von touristischer Bedeutung, touristische Routen und Wege, traditionelle gastronomische Produkte und Zubereitungen sowie künstlerisch-kulturelle, folkloristische, ethnografische oder handwerkliche Manifestationen.
Eine solche Anerkennung kann grundsätzlich jede materielle oder immaterielle Ressource erhalten, die in der Region Murcia beheimatet ist oder von dort stammt, touristische Anziehungskraft entfaltet oder Besucherströme verstärken kann und zur wirtschaftlichen, sozialen oder ökologischen Entwicklung der Autonomen Gemeinschaft beiträgt.
Strenge Kriterien für die Auszeichnung
Wer die begehrte Einstufung erhalten möchte, muss mehrere Hürden nehmen. Gefordert sind ein positives Image der Region, eine nachweisbare Besucherattraktivität, ein Mindestalter von zehn Jahren sowie zeitliche Kontinuität. Zudem müssen die Güter originell sein und bereits in nationalen oder internationalen Medien Beachtung gefunden haben. Bei Räumen, Ereignissen und Routen kommen Anforderungen an die Pflege des städtischen, monumentalen oder landschaftlichen Umfelds sowie eine ausreichende touristische Infrastruktur hinzu; für Routen gelten darüber hinaus einschlägige Barrierefreiheitsstandards.
Bereits als regional bedeutsame Feste anerkannte Veranstaltungen sind von der neuen Regelung ausgeschlossen, ebenso Ereignisse, die aufgrund ihrer Eigenart jene ältere Auszeichnung erhalten könnten.
Verfahren und Zuständigkeiten
Das Verfahren kann von der zuständigen Tourismusbehörde von Amts wegen eingeleitet werden oder auf Antrag einer oder mehrerer Gemeinden, in denen das Gut beheimatet ist oder von denen es stammt. Kommunen dürfen pro Kalenderjahr höchstens zwei Anträge stellen. Die förmliche Anerkennung obliegt dem Leiter der Tourismusabteilung, während das regionale Tourismusinstitut von Murcia die Bearbeitung übernimmt. Die Entscheidungsfrist beträgt sechs Monate.
Anerkannte Gemeinden dürfen das von der Behörde festgelegte Kennzeichen führen und bevorzugt an den touristischen Vermarktungsmaßnahmen der Region teilnehmen. Im Gegenzug verpflichten sie sich, das Gut in dem Zustand zu erhalten, der ausschlaggebend für die Auszeichnung war. Wird gegen diese Pflichten verstoßen, das Gut vernachlässigt oder das touristische Image der Region beeinträchtigt, kann die Anerkennung geändert oder widerrufen werden.
Neue Pflichten für Beherbergungsbetriebe
Neben der Schaffung der neuen Schutzgüter reformiert das Gesetz auch das regionale Tourismusgesetz von 2013. Betreiber von Beherbergungsbetrieben – einschließlich Ferienwohnungen – müssen künftig ihre Registrierungsnummer im Verzeichnis der Tourismusunternehmen und -aktivitäten der Region Murcia in sämtlicher Werbung angeben. Das gilt unabhängig von Medium, Träger, System oder Kanal, also auch für Online-Plattformen zur Vermarktung oder Buchung.
Flankierend wird das Sanktionsregime verschärft: Wer touristische Betriebe bewirbt, anbietet, vermittelt oder bewirbt, ohne die Registrierungsnummer anzugeben, oder deren Betreiber keine entsprechende Erklärung abgegeben haben beziehungsweise denen die touristische Einstufung verweigert wurde, begeht nun eine schwere Ordnungswidrigkeit. Gleiches gilt für Verstöße gegen brandschutzrechtliche Vorgaben des Tourismusrechts.
Darüber hinaus wird der Tatbestand der Ausübung einer Tätigkeit als Reiseleiter ohne erforderliche Zulassung neu gefasst, und der Tourismusminister wird ermächtigt, die Mindestdeckungssummen für Haftpflichtversicherungen anzupassen.
Quelle: europapress.es