Marbella öffnet Gewerbegebiete für Hotels

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Marbella öffnet Gewerbegebiete für Hotels

von Redaktion2 Min. Lesezeit

Marbella plant eine grundlegende Neugestaltung seiner Gewerbegebiete. Der Stadtrat hat die Überarbeitung der städtischen Bauvorschriften eingeleitet, die bis 2027 abgeschlossen sein soll. Kern der Reform ist es, die strengen Regeln des Flächennutzungsplans aus dem Jahr 1986 zu lockern und moderne Nutzungen in den Industriezonen von Marbella und San Pedro Alcántara zu ermöglichen.

Hotels auf Industriegelände

Eine zentrale Neuerung ist die ausdrückliche Zulassung von Hotels auf Flächen, die bisher ausschließlich für Industrie und Gewerbe reserviert waren. Für solche Projekte ist künftig ein sogenanntes „Estudio de Detalle“ erforderlich, ein Planungsinstrument, das eine geordnete Bebauung und Erschließung sicherstellt. Die Stadtverwaltung reagiert damit auf konkrete Investitionsanfragen, die am alten Baurecht scheiterten – etwa ein geplantes Hotel für Arbeiter auf einem Industriegrundstück.

Mehr Flexibilität bei der Nutzung

Neben der Hotellerie sollen auch andere gewerbliche Aktivitäten einfacher angesiedelt werden können. Fitnessstudios, Sportanlagen, Freizeiteinrichtungen oder Unternehmenssitze dürfen künftig entweder als Alleinnutzung oder als dominierende Nutzung auf einem Industriegrundstück entstehen. Eine Einschränkung bleibt: Die dafür vorgesehene Geschossfläche darf 50 Prozent der gesamten Bebauung der jeweiligen urbanen Zone nicht überschreiten. Die Verantwortlichen verweisen auf den Wandel der Zeit: „In den 1980er-Jahren hätte niemand ein Fitnessstudio in einem Gewerbegebiet erwartet, heute sind sie überall zu finden. Die Bauvorschriften müssen da mithalten.“

Optimierung bestehender Gebäude

Die neuen Regeln zielen auch auf die bessere Nutzung vorhandener Bausubstanz ab. So ist es künftig erlaubt, auf Dächern bestehender Gebäude Terrassen, Außenbereiche für Gastronomie, Freiluft-Fitnessflächen oder Eventräume einzurichten – vorausgesetzt, diese Aufbauten nehmen nicht mehr als 30 Prozent der Fläche der darunterliegenden Etage ein und verfügen über einen eigenen Zugang. Bei bereits errichteten Gebäuden werden diese Flächen nicht auf die zulässige Geschossfläche angerechnet.

Auch die Zwischenebenen in Produktionshallen können erweitert werden. Die bebaubare Fläche der sogenannten Entreplanta steigt von bisher 60 auf 75 Prozent der Grundfläche des jeweiligen Geschosses. Diese zusätzlichen Flächen müssen allerdings funktional mit der Hauptnutzung verbunden bleiben und dürfen keinen separaten Eingang haben. Auch hier entfällt die Anrechnung auf die Geschossfläche.

Für Kellergeschosse, die der Hauptaktivität im Erdgeschoss dienen, entfällt die bisherige Anrechnung von 50 Prozent auf die Geschossfläche. Das schafft zusätzlichen Freiraum für Betriebsabläufe.

Mehr Höhe für die Logistik

Um die Hallen an die Bedürfnisse moderner Logistik anzupassen, wird die maximale Gebäudehöhe in den Industriezonen IND-1 und IND-2 deutlich erhöht. Für Bauten mit zwei Etagen gilt künftig eine Obergrenze von 14 Metern statt der bisherigen 10 Meter. Die zusätzlichen vier Meter sollen Platz für automatisierte Hochregallager, Zwischengeschosse und den Einsatz schwerer Maschinen schaffen.

Die Stadt erhofft sich von der Reform eine spürbare Belebung der lokalen Wirtschaft. Die neuen Regelungen sollen sowohl Investitionen ankurbeln als auch neue Unternehmensprofile nach Marbella ziehen, ohne die traditionelle Industrie zu verdrängen. Wie die Zeitung Diario Sur berichtet, sieht das Rathaus in der Flexibilisierung einen wichtigen Schritt, um die Stadt als Wirtschaftsstandort zukunftsfähig zu machen.


Quelle: diariosur.es

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