Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.
Eklat im Maskenprozess um Beweissicherung
Beweisaufnahme führt zum Eklat
In der dritten Verhandlungswoche des sogenannten Maskenprozesses eskalierte eine scheinbar routinemäßige Beweisaufnahme. Auf Antrag der Verteidigung von Koldo García, dem ehemaligen Berater des Ex-Ministers José Luis Ábalos, sollten zwei privat beauftragte Gutachter die Integrität von Tonaufnahmen prüfen. Diese Aufnahmen hatten zur Inhaftierung des sozialistischen Politikers Santos Cerdán geführt. Laut Gerichtsberichten entzündete sich der Konflikt bereits zu Beginn der Befragung, als die Anwältin García, Leticia de la Hoz, intervenierte. Sie fürchtete, der Leitende Antikorruptionsstaatsanwalt Alejandro Luzón könnte auf den Inhalt der Gespräche eingehen, und forderte den Vorsitzenden Richter Andrés Martínez Arrieta auf, dies zu unterbinden.
Staatsanwaltschaft zeigt sich “verständnislos”
Staatsanwalt Luzón reagierte, wie aus Protokollen hervorgeht, mit Unverständnis. “Das ist eine von der Verteidigung beantragte Beweisaufnahme”, betonte er. Sein zentraler Einwand: Die von der Verteidigung angestrebte Prüfung der Beweiskette – also ob die Aufnahmen manipuliert wurden und lückenlos gesichert sind – sei nicht Gegenstand dieser konkreten Befragung. Diese Frage müsse in der folgenden Woche von Beamten der Zentralen Operativen Einheit (UCO) der Guardia Civil geklärt werden, die dazu geladen seien. Der Vorsitzende Richter schloss sich dieser Einschätzung an und konstatierte, die Beweisaufnahme bleibe damit “ein wenig ohne Inhalt”.
Vorwurf der “prozessualen Unredlichkeit”
Die Situation eskalierte weiter, als sich der Anwalt der Nebenklage, Alberto Durán, einschaltete. Er warf der Verteidigung vor, mit ihrer Strategie “prozessuale Unredlichkeit” zu berühren. Durán bezog sich dabei auf die Methode der Verteidigung, die gesamte Beweisführung der Guardia Civil in Zweifel ziehen zu wollen, basierend auf Gutachten, die ursprünglich für einen anderen Beschuldigten (Santos Cerdán) erstellt worden seien. “Das Vernünftigste wäre, den Beweisantrag zurückzuziehen und uns keine Zeit mehr zu stehlen”, so sein harter Vorwurf. Verteidigerin De la Hoz wies dies scharf zurück: “Ich kann auf keine Weise zulassen, dass man uns der prozessualen Unredlichkeit bezichtigt.” Ihr Ziel sei allein, die Methodik der Datenextraktion aus Mobiltelefonen und die Beweiskette zu klären.
Richter weist auf engen Prüfrahmen hin
Nach einer kurzen Unterbrechung wurde die Beweisaufnahme unter engen Auflagen fortgeführt. Richter Martínez Arrieta legte fest, dass sich die Befragung ausschließlich auf “die Konservierungsbedingungen” der Aufnahmen, nicht auf deren Inhalt beziehen dürfe. Daraufhin verzichtete Staatsanwalt Luzón auf Fragen, da die zentralen technischen Details zur Sicherung der Daten erst in der kommenden Woche mit den UCO-Beamten behandelt würden. Ein von der Guardia Civil beigestellter Gutachter gab während der Befragung jedoch bereits eine erste Einschätzung ab: Man habe keine Hinweise auf eine Manipulation der Audio-Dateien gefunden.
Der Vorfall verdeutlicht die angespannte Atmosphäre in dem politisch hochbrisanten Verfahren und die grundsätzlichen Konflikte über die Zulässigkeit und den Umfang von Beweisanträgen. Die eigentliche Prüfung der Beweiskette durch die ermittelnden Beamten steht noch aus.