
Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.
500.000 Euro für Jobförderung
Neue Impulse für den Arbeitsmarkt
Die Provinzverwaltung von Málaga setzt ihr Engagement für die lokale Wirtschaft fort. Über den Dienst für Beschäftigung stellt sie in diesem Jahr erneut 500.000 Euro bereit, um die Einstellung von Menschen ohne Arbeit zu fördern. Das Geld richtet sich an Unternehmen, Selbstständige und freiberuflich Tätige in der gesamten Provinz.
Wie die Beigeordnete für Beschäftigung und Ausbildung, María del Carmen Márquez, mitteilte, soll die Maßnahme die wirtschaftliche Erholung vorantreiben und den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern. Die Förderung erfolgt im Rahmen einer nicht wettbewerblichen Ausschreibung – wer die Voraussetzungen erfüllt, kann die Unterstützung beantragen, ohne gegen andere Antragsteller konkurrieren zu müssen.
Bisherige Bilanz und aktuelle Konditionen
Seit dem Start des Programms im Jahr 2023 hat die Diputación de Málaga bereits rund zwei Millionen Euro in diese Form der Beschäftigungsförderung investiert. Laut Márquez konnten damit bislang 215 Arbeitsverträge realisiert werden. Die neue Ausschreibung soll diesen positiven Trend fortsetzen.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Vertragsart und dem Alter der eingestellten Person. Für unbefristete Vollzeitstellen mit Beschäftigten unter 45 Jahren sind bis zu 9.000 Euro möglich, bei über 45-Jährigen sogar bis zu 12.000 Euro. Bei befristeten Vollzeitverträgen liegt die maximale Fördersumme für unter 45-Jährige bei 2.250 Euro für eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten – mit Aufstockungsmöglichkeit. Für ältere Arbeitnehmer steigt dieser Betrag auf 3.000 Euro. Teilzeitverträge werden anteilig nach der vereinbarten Stundenzahl gefördert.
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind Betriebe, die ihren Sitz und ihre wirtschaftliche Tätigkeit in der Provinz Málaga haben. Sie dürfen in den beiden vorangegangenen Jahren nicht bereits eine ähnliche Förderung der Diputación erhalten haben – es sei denn, sie haben damals aus Gründen, die nicht in ihrer Verantwortung lagen, auf die Mittel verzichtet. Zudem muss der geförderte Vertrag zu einem nachweisbaren Anstieg der Belegschaft führen.
Die eingestellten Personen müssen in Málaga oder einer Gemeinde der Provinz gemeldet sein und als Arbeitssuchende beim Andalusischen Arbeitsdienst (SAE) registriert sein. Ausgeschlossen ist die Förderung, wenn die neue Einstellung lediglich einen Mitarbeiter ersetzt, der in den drei Monaten zuvor auf demselben Posten und mit derselben Vertragsart beschäftigt war – außer im Fall einer freiwilligen Kündigung oder wenn der vorherige Vertrag planmäßig ausgelaufen ist.
Fristen und Antragsweg
Die Antragsfrist beginnt am Dienstag, den 30. Juni 2026, um 11:00 Uhr und endet am 20. Juli 2026 um 11:00 Uhr. Pro Antragsteller ist nur ein Antrag möglich. Die Abwicklung erfolgt bevorzugt über das Online-Portal der Provinzverwaltung. Die vollständigen Bedingungen sind im Amtsblatt der Provinz (BOPMA) vom 7. Oktober 2025 veröffentlicht.
Quelle: Mitteilung der Diputación de Málaga, veröffentlicht bei AxarquíaPlus.
Quelle: axarquiaplus.es