Zwei Jahre nach der DANA: Schutzlücken bleiben

Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.

Valencia

Zwei Jahre nach der DANA: Schutzlücken bleiben

von Redaktion4 Min. Lesezeit

Die Katastrophe als Weckruf – verhallt?

Es war der 29. Oktober 2024, ein Datum, das sich in das kollektive Gedächtnis Spaniens gebrannt hat. Während die Wassermassen der DANA über die Region Valencia hereinbrachen, wurden Tausende Arbeitnehmer in ihren Betrieben überrascht, auf dem Heimweg von der Arbeit überrollt oder in ihren Fahrzeugen auf der Flucht vor den Fluten gefangen. Mehr als 230 Menschen starben. Der Schock sitzt tief, doch die Lehren daraus, so scheint es, werden nur zögerlich gezogen. Zwei Jahre danach muss die ernüchternde Bilanz lauten: Theorie und Praxis des Arbeitsschutzes klaffen in Spanien weiterhin deutlich auseinander.

Eine magere Bilanz der Kontrollen

Das Innenministerium und die Arbeitsaufsichtsbehörde (Inspección de Trabajo) haben zwischen November 2024 und September 2025 genau 1.471 Kontrollen in der Valencianischen Gemeinschaft durchgeführt, die sich gezielt gegen die Missachtung von Sicherheitsvorschriften während der Unwetter richteten. Das klingt zunächst nach beachtlichem Einsatz. Doch die Ergebnisse sind ernüchternd: Nur 34 Verstöße wurden geahndet, was einer Quote von gerade einmal 2,3 Prozent entspricht. Die dafür verhängten Bußgelder summierten sich auf rund 348.000 Euro – eine Summe, die angesichts der Größe des Risikos fast wie ein Almosen wirkt.

Hier zeigt sich das Kernproblem: Ein Unternehmen, das seine Mitarbeiter in Lebensgefahr bringt, muss mit Konsequenzen rechnen, die sich für den Betrieb wie Peanuts anfühlen. Es ist ein irritierendes Signal, wenn ausgerechnet in einer Region, die den Super-GAU erlebt hat, die Durchsetzung von Schutzmaßnahmen derart lasch bleibt.

Die Arbeitgeber schieben den Schwarzen Peter weiter

Die Arbeitgebervereinigung CEV wiederum zeigt sich wenig einsichtig. Statt Selbstkritik zu üben, beklagt sie ein „regelrechtes Unding" der aktuellen Gesetzeslage. Die Unternehmer argumentieren, dass sie nicht für die Folgen von Naturgewalten haftbar gemacht werden dürften, wenn doch die staatlichen Wetterdienste (AEMET) lediglich Warnungen aussprechen. Und die bezahlten Klimaurlaube sehen sie als „Verlagerung staatlicher Verantwortung auf die Privatwirtschaft". Diese Argumentation ist durchtrieben, aber nicht stichhaltig. Denn sie übersieht geflissentlich, dass es nicht um die Verhinderung des Unwetters geht, sondern um die Pflicht, Menschenleben zu schützen. Ein Notfallplan, der nur auf dem Papier existiert, ist kein Plan, sondern eine Ausrede.

Die Gewerkschaften CCOO und UGT kontern daher zu Recht mit der Forderung nach einer völlig anderen Stoßrichtung. Antonio Inarejos von CCOO bringt es auf den Punkt: „Die Unternehmen müssen wissen, dass sich Verstöße gegen den Arbeitsschutz nicht lohnen." Dazu gehört mehr als nur das Erhöhen der Bußgelder. Es braucht eine personell besser ausgestattete Arbeitsaufsicht, die nicht nur reagiert, sondern präventiv kontrolliert. Die aktuelle Quote von 34 Verstößen bei über tausend Kontrollen ist nämlich kein Beweis für gesetzestreue Unternehmen, sondern vielmehr ein Hinweis auf eine Aufsicht, die mit angezogener Handbremse fährt.

Ein Flickenteppich an Schutzmaßnahmen

Besonders deutlich wird das Versagen am Fortschritt der Tarifverträge. Die gesetzlichen Grundlagen sind durchaus vorhanden: Die Unternehmen sind verpflichtet, bei Unwetterwarnungen das Homeoffice zu priorisieren, Arbeitszeiten flexibel zu gestalten oder bezahlte Freistellungen von bis zu vier Tagen zu gewähren. Doch wie sieht die Realität aus? Nur 13 von 180 Tarifverträgen in der Valencianischen Gemeinschaft enthalten konkrete Protokolle für Extremwetterereignisse. Das sind gerade einmal 7,22 Prozent aller Vereinbarungen. Zwar profitieren von diesen 13 Verträgen immerhin über 132.000 Beschäftigte, doch bedeutet dies auch, dass rund 83 Prozent der Arbeitnehmer weiterhin ohne verbindliche Absprachen dastehen.

Hier zeigt sich ein Grundübel des spanischen Arbeitsmarktes: Der Staat schafft Gesetze, aber die Umsetzung wird in die Verantwortung der Sozialpartner gelegt. Und dort, wo die Gewerkschaften schwach sind, bleiben die Schutzmaßnahmen auf der Strecke. Unternehmen, die sich an keine Branchenvereinbarung gebunden fühlen, nutzen die Grauzonen gnadenlos aus.

Sicherheit ist keine Frage des Papiers

Der Vorwurf der Gewerkschaften wiegt schwer: Viele Unternehmen hätten ihre Pläne nur „auf dem Papier", um die gesetzlichen Mindestanforderungen zu erfüllen. Es gibt keine flächendeckenden Kontrollen, ob die Pläne im Ernstfall wirklich funktionieren. Notfallübungen finden kaum statt, die Belegschaften wissen nicht, welche Schritte sie bei einer Alarmierung einzuleiten haben. Die Folge: Im Zweifel ist jeder auf sich allein gestellt.

Der gesetzliche Rahmen wäre also da – doch er verpufft, weil die Durchsetzung nicht ernst genommen wird. Das ist kein Problem der fehlenden Rechtsgrundlage, sondern der fehlenden Konsequenz. Die Politik ist gefordert, endlich klare Kante zu zeigen. Es braucht eine Arbeitsinspektion, die nicht nur zählt, sondern auch durchgreift, und Sanktionen, die Unternehmen wirklich wehtun. Die Erinnerung an 2024 darf nicht verblassen, denn die nächste Flut kommt bestimmt – und mit ihr die nächste Bewährungsprobe für den Arbeitsschutz in Spanien.


Quelle: europapress.es

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