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Zapatero klagt gegen Steuerprüfung
Der frühere spanische Ministerpräsident José Luis Rodríguez Zapatero wehrt sich juristisch gegen eine Steuerprüfung, die die Finanzbehörde AEAT im Juni gegen ihn eingeleitet hat. Wie die Zeitung 20minutos berichtet, hat Zapatero sowohl bei der Steuerbehörde als auch bei der Audiencia Nacional Anträge auf Aufhebung der Inspektion gestellt. Sein Kernargument: Die gleichzeitige Untersuchung durch die Steuerfahndung und ein Strafverfahren vor dem Nationalgerichtshof sei rechtlich unhaltbar.
"Verfassungswidrige" Doppelbelastung
In den Schriftsätzen bezeichnet Zapateros Anwalt die Situation als eine "Alternative, die verfassungsrechtlich diab olisch" sei. Sein Mandant müsse entweder aktiv mit der Steuerprüfung kooperieren – und riskiere damit, sich im Strafprozess selbst zu belasten – oder aber die Mitarbeit verweigern, was wiederum zu Sanktionen wegen Blockade oder Verweigerung führen könnte. Diese "Simultaneität" von Verwaltungs- und Strafverfahren sei nach höchstrichterlicher Rechtsprechung verfassungswidrig.
Die AEAT selbst hatte den zuständigen Richter José Luis Calama über die eingeleiteten Prüfungen informiert – gegen Zapatero, seine Ehefrau, die Firma seiner Töchter sowie mehrere Firmen eines mutmaßlichen Strohmanns. Die Behörde schlug damals vor, die Inspektion auszusetzen, bis das Strafverfahren abgeschlossen sei. Die Entscheidung liegt nun beim Richter.
Hintergrund: Schmuck im Wert von 1,3 Millionen Euro
Auslöser der Steuerprüfung war ein spektakulärer Fund: In Zapateros Büro stellten Ermittler Schmuck im Wert von rund 1,3 Millionen Euro sicher, der dem Fiskus nicht gemeldet worden war. Der Richter hat deshalb eine separate Untersuchungseinheit eröffnet, um die Herkunft der Stücke zu klären. Zapatero selbst ist in diesem Verfahren wegen des Verdachts auf Steuerbetrug und Schmuggel angeklagt.
Die Anwälte des Expräsidenten betonen, dass die von der AEAT geforderten Informationen – darunter Kontozugriffe und Erklärungen zur Herkunft der Juwelen – exakt den Gegenstand des Strafverfahrens betreffen. Eine Fortführung der Steuerprüfung vor einem rechtskräftigen Strafurteil berge die Gefahr widersprüchlicher Tatsachenfeststellungen und verstoße gegen das Prinzip "ne bis in idem", wonach niemand zweimal wegen derselben Sache belangt werden darf.
Quelle: 20minutos.es