
Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.
EU-Parlament stimmt für neue Fluggastrechte
Abstimmung mit klarer Mehrheit
Das Europaparlament hat am Dienstag in Straßburg mit großer Zustimmung die lang erwartete Reform der Fluggastrechte gebilligt. 646 Abgeordnete stimmten für das neue Regelwerk, zwölf dagegen, drei enthielten sich. Die Verordnung ersetzt die bisherige Regelung aus dem Jahr 2014 und war über Jahre hinweg zwischen EU-Kommission, Mitgliedstaaten und Parlament ausgehandelt worden. Wie die spanische Nachrichtenplattform 20minutos berichtet, muss nun noch der Rat der EU – also die Regierungen der Mitgliedstaaten – formal zustimmen. Dies ist für Anfang August vorgesehen. Zwanzig Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt tritt die Verordnung in Kraft, verbindlich wird sie für Fluggesellschaften und nationale Behörden jedoch erst ein Jahr später.
Sitzplatzgarantie für Familien und mobilitätseingeschränkte Personen
Zentraler Punkt der Reform ist die kostenlose Sitzplatzvergabe. Airlines sind künftig verpflichtet, Erwachsenen, die mit einem Kind unter 14 Jahren reisen, einen Sitzplatz direkt daneben zuzuweisen – ohne Aufpreis. Gleiches gilt für Reisende mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität sowie für Schwangere. Bislang konnten Gesellschaften für die Sitzplatzwahl Extra-Gebühren verlangen, was vor allem Familien häufig traf. Ebenfalls neu: Wird ein Fluggast am Rückflug gehindert, weil er den Hinflug nicht angetreten hat (sogenanntes „No-Show“), ist das künftig nicht mehr zulässig.
Handgepäck bleibt umstritten – Transparenzpflicht statt Kostenverbot
Ein besonders kontroverser Punkt war die Frage der Handgepäck-Gebühren. Spanien hatte sich – gemeinsam mit einigen anderen Mitgliedstaaten – dafür eingesetzt, das Mitführen eines Handgepäckstücks generell gebührenfrei zu stellen. Diese Linie konnte sich jedoch nicht durchsetzen. Der endgültige Text der Verordnung verbietet es Airlines nicht, für Handgepäck in der Kabine zu kassieren. Stattdessen wird eine verschärfte Transparenzpflicht eingeführt: Fluggesellschaften müssen den Preis für das Handgepäck bereits im angezeigten Grundpreis der Buchungsportale enthalten, sodass Reisende die Gesamtkosten besser vergleichen können. Gleichzeitig bleibt es den Airlines erlaubt, einen günstigeren Tarif anzubieten, wenn der Passagier auf Handgepäck verzichtet. Der Verband der europäischen Fluggesellschaften (A4E) hatte die Regelung zuvor als „wenig ambitioniert“ kritisiert und bemängelt, dass bestehende Probleme nicht behoben würden.
Entschädigungen unverändert: 250 bis 600 Euro ab drei Stunden Verspätung
Die bestehenden Ansprüche auf Ausgleichszahlungen bei Verspätungen oder Annullierungen bleiben bestehen. Ab einer Verspätung von drei Stunden können Passagiere je nach Flugdistanz zwischen 250 und 600 Euro verlangen. Die EU-Staaten hatten ursprünglich eine Anhebung der Wartezeit auf vier Stunden und eine Kürzung der Entschädigungen vorgeschlagen – dieser Vorstoß scheiterte jedoch im Vermittlungsverfahren. Auch das Recht auf Ersatzbeförderung oder Rückerstattung bei Annullierungen wird fortgeführt. Airlines können allerdings auf besonders langen Strecken die Entschädigung halbieren, wenn die Ankunftsverspätung unter vier Stunden bleibt. Der parlamentarische Berichterstatter Virginijus Sinkevičius betonte, man habe hart dafür gearbeitet, bestehende Rechte zu erhalten und zugleich Familien sowie mobilitätseingeschränkte Personen besser zu schützen.
Quelle: 20minutos.es