
Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.
Verfassungsgericht und Oberster Gerichtshof liefern sich Schlagabtausch
Die spanische Justiz erlebt einen ihrer größten Zerwürfnisse der jüngeren Geschichte. Während die umstrittene Amnestie für die katalanischen Unabhängigkeitsbefürworter in ihre entscheidende Phase tritt, verschärft sich der Konflikt zwischen den beiden höchsten Gerichten des Landes. Der Oberste Gerichtshof (Supremo) wirft dem Verfassungsgericht (Constitucional) eine „unnötige Einmischung“ in seine Befugnisse vor. Das Verfassungsgericht weist diese Kritik umgehend zurück und betont, dass seine Entscheidungen unanfechtbar und bindend seien.
Hintergrund des Streits ist die jüngste Anwendung des Amnestiegesetzes. Der Supremo hatte am Dienstag entschieden, die Strafe für mehrere katalanische Politiker aufzuheben, darunter den früheren Vizepräsidenten Oriol Junqueras und die ehemaligen Minister Jordi Turull, Raül Romeva und Dolors Bassa. Diese Entscheidung folgte einer Vorgabe des Verfassungsgerichts, das zuvor eine Neubewertung im Fall Bassa gefordert hatte.
Marchena kritisiert „invasives“ Vorgehen
In dem Beschluss des Supremo, der vom Vorsitzenden Richter Manuel Marchena verfasst wurde, finden sich deutliche Worte. Die Ausführungen des Verfassungsgerichts zur umstrittenen Frage der Veruntreuung öffentlicher Gelder seien „absolut unnötig“ und zeugten von einem „invasiven“ Ansatz, der die Kompetenzen des Supremo missachte. Der Tonfall der Begründung offenbare den Wunsch, „die Intensität der Einmischung zu kaschieren“, so Marchena. Zudem verwies er darauf, dass fünf der zwölf Verfassungsrichter, namentlich die konservativen Mitglieder, die Position des Supremo geteilt hätten. Dies mache es schwer, die vom Verfassungsgericht kritisierte Auslegung als irrational abzutun.
Conde-Pumpido kontert mit „extensiver Interpretation“
Der Präsident des Verfassungsgerichts, Cándido Conde-Pumpido, der die entsprechende Entscheidung selbst verfasst hatte, sieht die Dinge naturgemäß anders. Aus seiner Sicht hat der Supremo eine „extensive Interpretation“ des Amnestiegesetzes vorgenommen, die dem „Geist und Zweck“ der Norm widerspreche. Die Weigerung, die Veruntreuung in diesem Fall zu amnestieren, sei eine „unvorhersehbare Auslegung“ gewesen. Daher habe das Gericht das Recht auf effektiven Rechtsschutz der betroffenen Politikerin verletzt.
Aus Kreisen des Verfassungsgerichts ist zudem zu hören, die Argumentation des Supremo sei rechtlich unmöglich. Das Verfassungsgericht bestimme seinen eigenen Zuständigkeitsbereich selbst, und das Organgesetz verbiete es ausdrücklich, die Zuständigkeit des Verfassungsgerichts anzufechten. Entscheidend sei, dass die Entscheidungen des höchsten Gerichts für alle verbindlich seien.
Warten auf das letzte Kapitel
Der aktuelle Schlagabtausch ist nur der vorläufige Höhepunkt eines langen Verfahrens. Erst nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Juli die Bedenken des Supremo bezüglich der finanziellen Interessen der EU ausgeräumt hatte, konnte das Verfassungsgericht über die Amnestie entscheiden. Auf Basis dieser Entscheidung hat der Supremo nun die ersten Haftstrafen aufgehoben.
Offen ist jedoch weiterhin das Verfahren gegen den geflohenen Ex-Regionalpräsidenten Carles Puigdemont. Mit Spannung wird erwartet, wie der Supremo in seinem Fall entscheidet, nachdem das Verfassungsgericht die Amnestie für das Delikt der Veruntreuung grundsätzlich gebilligt hat. Der Ton zwischen den beiden Gerichten dürfte dabei kaum versöhnlicher werden. Wie die Zeitung „El País“ berichtet, zeichnet sich ab, dass der Konflikt über die finale Entscheidung zu Puigdemont hinaus Bestand haben könnte. Das Verfassungsgericht bestätigte im Juni 2025 den Kern des Amnestiegesetzes, während der Supremo lange Zeit eine vollständige Anwendung verweigerte – ein Riss, der tief durch die spanische Justiz geht.
Quelle: europapress.es