
Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.
Valencia verspricht sofortige Hilfen für Flutopfer
Kritik und Zusicherung
Nach monatelanger Kritik von Betroffenenverbänden an Verzögerungen bei der Auszahlung von Entschädigungen hat die valencianische Regionalregierung nun einen konkreten Zeitplan vorgelegt. Raúl Mérida, von der Generalitat ernannter Kommissar für den Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe („dana“), gab am Montag vor den Medien bekannt, dass die Anträge der Hinterbliebenen von Todesopfern ab dem 25. Mai „mit sofortiger Wirkung“ bearbeitet würden. Er versprach, die Behörden würden sicherstellen, dass es „keine einzige Verzögerung“ mehr gebe. Diese Ankündigung erfolgte kurz vor Méridas Anhörung im Umweltausschuss des Regionalparlaments, Les Corts.
Auslöser und Ankündigung der Hilfen
Die Kritik der Opferverbände richtete sich gegen als „Ausreden“ wahrgenommene Begründungen der Behörden für die schleppenden Zahlungen. Die verheerende Flut vom 29. Oktober 2024 hatte Teile der Provinz Valencia verwüstet und 230 Menschenleben gefordert. Als Reaktion darauf hatte der Regierungschef der Generalitat, Juanfran Pérez Llorca, im Februar dieses Jahres die Einführung einer direkten Hilfszahlung in Höhe von 80.000 Euro für jede betroffene Familie angekündigt.
Begründung für den Zeitplan
Auf die Frage, warum die Auszahlungen nicht bereits früher erfolgen könnten, führte Kommissar Mérida verwaltungstechnische Gründe an. Wie er gegenüber Journalisten erläuterte, sei mit der Ausschreibung der Hilfen eine dreimonatige Antragsfrist festgelegt worden. Diese sei notwendig gewesen, um möglichst vielen Berechtigten den Zugang zu ermöglichen, insbesondere angesichts des schweren psychischen Schocks nach einem solchen Verlust. Der 25. Mai markiere das Ende dieser Antragsfrist. „Und wir haben die Bearbeitung bereits sehr weit vorangetrieben“, so Mérida.
Verfahren und Priorisierung
Der Kommissar begründete, dass eine frühere abschließende Bearbeitung nicht möglich gewesen sei, da zunächst sichergestellt werden müsse, dass alle potenziell antragsberechtigten Personen erfasst seien, bevor die ersten Zahlungen fließen. Ab dem Stichtag werde dieses Verfahren jedoch beschleunigt. „Die Fristen werden verkürzt“, versicherte Mérida. Eine Vorziehung vor dem 25. Mai sei aufgrund der spezifischen Förderrichtlinien und der geltenden Gesetzeslage nicht möglich. „Aber wir können sagen, dass in den Folgemonaten die Zahlungen eintreffen werden. Die Bearbeitung wird unmittelbar erfolgen.“
Mérida betonte die hohe Priorität dieser Entschädigungen für den „Consell“ (Regionalregierung). Es sei „grundlegend“, an der Seite der Flutopfer zu stehen, was man „von der ersten Minute an“ bewiesen habe.
Quelle: Europapress, Anhörung im Umweltausschuss von Les Corts.