
Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.
Urteil des Supremo: Weg zur Festanstellung wird erschwert
Temporäre im öffentlichen Dienst müssen jetzt klagen
Eine bahnbrechende Entscheidung des spanischen Tribunal Supremo hat die Regeln für die Behandlung von Missbrauch von Temporärverträgen im öffentlichen Sektor neu definiert. Doch die neue Rechtslage bringt keine automatischen Lösungen, sondern verlangt von den Betroffenen, ihren Weg zur Festanstellung oder zu einer Entschädigung aktiv vor Gericht zu suchen. Expertinnen wie Catarina Capeáns, Leiterin des Arbeitsrechtbereichs bei der Anwaltskanzlei Vento, sehen eine „massive Judicialisierung“ auf die Sozialgerichtsbarkeit zukommen. Das Urteil „öffnet die Schleusen“ für tausende Verfahren.
Was das Urteil konkret bedeutet
Der Kern der Entscheidung liegt in zwei möglichen Wegen für die oft jahrelang temporär beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
1. Festanstellung nach erfolgreicher Prüfung: Wer bereits einen Auswahlprozess (eine „oposición“) für eine feste Stelle erfolgreich absolviert hat, aber keine Platzierung erhalten hat, kann nun unter bestimmten Umständen auf eine direkte Festanstellung („fijeza“) klagen – nicht nur auf einen unbefristeten Vertrag. Dies ist möglich, wenn ein struktureller Missbrauch der Temporärverträge festgestellt wird und die Prinzipien von Gleichheit, Leistung und Befähigung gewahrt bleiben, wie die Gewerkschaft UGT Servicios Públicos erklärt.
2. Entschädigung für andere: Für diejenigen, die keinen solchen Auswahlprozess erfolgreich durchlaufen haben, schließt das Gericht die automatische Festanstellung aus. Es bietet jedoch eine alternative Entschädigung für den erlittenen Schaden. Das Oberste Gericht legt als Orientierung die Entschädigungsrahmen des Gesetzes über Verstöße und Sanktionen im Sozialbereich (LISOS) an: zwischen 1.000 und 2.000 Euro im Mindestfall, bis zu 10.000 Euro im Höchstfall. Die Kanzlei Vento weist jedoch darauf hin, dass diese Summen keine feste Grenze sind. Bei nachweislich höheren finanziellen oder beruflichen Schäden muss die Entschädigung diesen vollständig abdecken.
Diese Entschädigung kann zusätzlich zur gesetzlichen Kündigungsentschädigung (20 Tage pro Jahr, max. 12 Monatsgehälter) geltend gemacht werden, wenn das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist.
Arbeitnehmer dürfen nicht allein stehen
Ein weiterer wichtiger Punkt der Entscheidung: Die Gerichte werden in festgestellten Missbrauchsfällen die Dokumentation an die Arbeitsinspektion weiterleiten, um ein Sanktionsverfahren gegen die betreffende öffentliche Verwaltung zu initiieren. „Der missbräuchliche Einsatz von Temporärverträgen in den öffentlichen Verwaltungen darf nicht weiter kostenlos bleiben“, unterstreicht die Gewerkschaft CCOO. Gleichzeitig fordert sie, ähnlich wie UGT, eine gesetzliche Reform, um die Stabilität für das Personal langfristig zu garantieren.
Das enorme Ausmaß des Problems
Die Zahlen zeigen, wie groß die Herausforderung ist. Laut der aktuellen Arbeitskräfteerhebung (EPA) sind 981.000 Personen im öffentlichen Sektor temporär beschäftigt. Die Temporärrate im öffentlichen Bereich liegt damit bei 26,8 % – deutlich höher als die allgemeine Rate von 14,7 %.
Regional betrachtet, haben die Autonomen Gemeinschaften Andalusien (153.000 Temporäre), Madrid (120.000), die Valencianische Gemeinschaft (105.000) und Katalonien (102.000) die höchsten absoluten Zahlen. Die höchsten Raten an Temporärverträgen finden sich jedoch im Baskenland (38,5%), auf den Kanarischen Inseln (37,8%), in Navarra (34,9%), Extremadura (33,4%), Murcia (33,3%) und Aragón (31,7%).
Diese Daten verdeutlichen, dass die Urteilsfolgen nicht nur theoretisch sind, sondern eine sehr große Gruppe von Beschäftigten direkt betreffen. Der Weg zur Festanstellung oder Entschädigung wird nun zwar prinzipiell möglich, aber individuell und vor Gericht geführt – ein Prozess, der Zeit, Ressourcen und rechtliche Unterstützung benötigt.
Quellen: Tribunal Supremo, Anwaltskanzlei Vento, Gewerkschaften UGT und CCOO, Encuesta de Población Activa (EPA).
Quelle: 20minutos.es