Staatsanwaltschaft fordert Anklage nach manipuliertem Unwetter-Audio

Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.

Valencia

Staatsanwaltschaft fordert Anklage nach manipuliertem Unwetter-Audio

von Jonas Beck

Chronologie einer mutmaßlichen Geheimnisverletzung

Die Staatsanwaltschaft von Valencia hat formell beantragt, den ehemaligen Unterstaatssekretär im Regionalministerium für Justiz und Inneres, Ricardo García, als Beschuldigten vorzuladen. Dies geht aus einem Schreiben an die ermittelnde Richterin in Llíria hervor, das dieser Redaktion vorliegt. Gegenstand des Verfahrens ist die manipulierte Weitergabe einer vertraulichen Telefonaufnahme zwischen einer Meteorologin des Staatlichen Wetterdienstes (Aemet) und einer Technikerin des Notrufs 112 der Valencianischen Gemeinschaft während des Unwetters im Herbst 2024.

Zugriff und Weitergabe: Die technischen Spuren

Ausschlaggebend für den aktuellen Antrag waren Zeugenaussagen und forensische Gutachten der Technologischen Ermittlungseinheit (EDITE) der Guardia Civil. Diese belegen, dass zwei hochrangige Beamte des Ministeriums in den Tagen vom 30. Oktober bis 2. November 2024 Zugriff auf die besagte Aufnahme erhielten und diese auf einem USB-Stick sicherten. Betroffen sind neben dem Ex-Unterstaatssekretär Ricardo García auch der damalige und heutige Generaldirektor für Notfälle und Brandbekämpfung, Alberto Martín Moratilla.

Laut der Aussage von Jorge Suárez, dem Vizedirektor des Notfalldienstes, erging zunächst eine Anfrage von Alberto Martín, ein bestimmtes Gespräch zu lokalisieren, in dem es um die Verlagerung des Unwetters in die Bergregion von Cuenca ging. Die Suche gestaltete sich schwierig, bis man von einem Festnetzanschluss ausging. Ricardo García habe dann am 2. November persönlich und unter Zeitdruck gemeinsam mit einem Techniker in einem Büro nach dem relevanten Aufnahme-"Stück" gesucht. Das erstellte Audiofile wurde, so Suárez, auf einem USB-Stick übergeben.

Differenzierte rechtliche Einschätzung der Staatsanwaltschaft

In seiner Aussage betonte Suárez, dass er die Aufnahme an Ricardo García weitergegeben habe, die "trotz ihres vertraulichen Charakters schließlich verbreitet wurde". Das Verhalten von Alberto Martín beschränkte sich aus seiner Sicht auf die reine Anfrage zur Lokalisierung. Die Staatsanwaltschaft folgt dieser Darstellung vorerst und beantragt aktuell nur die Vernehmung Garcías als Beschuldigten. Sie behält sich jedoch ausdrücklich vor, nach Auswertung dieser Vernehmung weitere Ermittlungsschritte auch gegen andere Personen einzuleiten.

Rechtsgrundlage der Ermittlungen

Die Richterin in Llíria hatte das Verfahren im vergangenen Jahr eröffnet, nachdem die Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet hatte. Sie sieht in der Weitergabe des unvollständigen Audios einen möglichen Straftatbestand der Verletzung des Privatgeheimnisses nach Artikel 197.1 und 3 des Strafgesetzbuches. Die rechtliche Bewertung stützt sich auf den besonderen Schutz von Notfallkommunikation. Gemäß Artikel 53 des Zivilschutzgesetzes der Valencianischen Gemeinschaft darf Informationen aus der Bewältigung einer Notfalllage nur den direkt beteiligten essenziellen Diensten zu strikten Managementzwecken zugänglich gemacht werden. Eine Weitergabe an Dritte ist danach nur auf richterliche Anordnung zulässig.

Das Verfahren untersucht somit nicht nur die bloße Weitergabe, sondern auch die vorangegangene Manipulation der Audioaufnahme, die den Inhalt der Meteorologen-Warnung verzerrt haben soll.


Quelle: europapress.es