
Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.
Polizeigewalt-Vorwurf: Vier Beamte freigesprochen
Anklage gescheitert
Es ist ein Urteil, das vielen nicht schmecken wird. Doch die Justiz ist kein Tribunal für Bauchgefühle, sondern für Fakten. Die Audiencia Provincial de Madrid hat vier Polizeibeamte freigesprochen, die beschuldigt wurden, bei einer Festnahme im September 2023 einen 17-Jährigen misshandelt und anschließend den Polizeibericht gefälscht zu haben. Die Beweisaufnahme, so das Gericht, habe schlicht nicht ausgereicht, um die Schuld der Männer zweifelsfrei zu belegen.
Notwehr oder Übergriff?
Der Fall begann in der Nacht zum 8. September 2023 im Stadtteil Tetuán. Ein Paar, die Frau schwanger, meldete sich mehrfach bei der Notrufnummer 091. Die beiden fühlten sich von einer Gruppe Jugendlicher verfolgt, ein Ladenbesitzer hatte gewarnt, die jungen Männer könnten es auf sie abgesehen haben. Die Beamten schritten ein, doch die Lage eskalierte. Einer der Jugendlichen, damals 17 Jahre alt, stieß einen Polizisten und flüchtete. Bei der anschließenden Verfolgung und Festnahme soll es zu einem Gerangel gekommen sein, bei dem der Jugendliche die Beamten attackierte.
Die Staatsanwaltschaft hingegen zeichnete ein anderes Bild: Nach der Festnahme, so die Anklage, hätten die Beamten den am Boden liegenden Jugendlichen getreten und geschlagen, ihn rassistisch beschimpft und später die Vorfälle im Protokoll beschönigt. Ein Vorwurf, der schwer wiegt – und der nun vor Gericht zerbröselte.
Die Crux mit den Beweisen
Die zentrale Frage war: Was zeigen die Handyvideos der Anwohner wirklich? Eine etwa zwanzig Sekunden lange Aufnahme zeigt Personen in einem dunklen Bereich der Calle Sófora, zwei Männer heben sich vom Boden, einer liegt noch. Es sind Bewegungen zu erkennen, aber das Gericht stellte klar: Es lässt sich nicht zweifelsfrei erkennen, ob es sich um Schläge oder Tritte handelt, die den Liegenden tatsächlich treffen.
Die Richter betonen zudem einen wichtigen rechtlichen Aspekt: Für eine Verurteilung wegen eines Angriffs auf die moralische Integrität nach Artikel 175 des Strafgesetzbuches reicht ein polizeiliches Fehlverhalten oder ein unnötig harter Griff nicht aus. Es bedarf vielmehr einer besonderen Erniedrigung oder eines erheblichen Leidens, das dem Opfer zugefügt wurde – und das unter Ausnutzung der Amtsautorität. Genau dieser Nachweis ist hier nicht gelungen.
Ein widersprüchlicher Zeuge
Gestützt wird die Entscheidung durch ein bemerkenswertes Detail: Der Jugendliche wurde bereits am 27. November 2024 von einem Jugendgericht rechtskräftig verurteilt. Er räumte ein, einen Beamten gestoßen und einen anderen geschlagen zu haben. Diese Vorstrafe untergräbt die Glaubwürdigkeit der Anklage zusätzlich. Die medizinische Untersuchung des Jugendlichen ergab zwar eine Platzwunde, die behandelt werden musste, doch konnte nicht belegt werden, dass diese eindeutig von den Polizisten stammt.
Kein Freibrief für Polizeigewalt
Dieses Urteil ist kein Freispruch für rüdes Vorgehen der Polizei. Es ist eine Absage an eine Anklage, die auf Vermutungen und schlechtem Bildmaterial basierte. Wer im Rechtsstaat eine Verurteilung will, muss Beweise liefern. Die Akteure, die nun laut über Polizeigewalt schimpfen, sollten sich fragen, ob sie nicht ihre eigenen, vorgefassten Meinungen mit Fakten verwechseln.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kann Berufung einlegen. Doch die Hürden für eine Wiederaufnahme sind hoch – und das ist gut so. Eine Verurteilung um jeden Preis wäre ein Schlag ins Gesicht des Rechtsstaats. Wie die Zeitung Europa Press berichtet, bleibt die Hoffnung, dass die Debatte nun auf einer sachlichen Grundlage geführt wird und nicht auf Basis von Emotionen und Vorverurteilungen.
Quelle: europapress.es