Neue Runde im Korruptionsskandal um Ábalos

Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.

Madrid

Neue Runde im Korruptionsskandal um Ábalos

von Redaktion3 Min. Lesezeit

Die spanische Anti-Korruptions-Staatsanwaltschaft hat einen bedeutenden Schritt im „Fall Koldo“ unternommen. In einem Schreiben an die Ermittlungsrichterin der Audiencia Nacional fordert sie, mehrere Schlüsselfiguren des Skandals vor Gericht zu bringen. Darunter sind Isabel Pardo de Vera, die frühere Präsidentin des Bahninfrastrukturbetreibers Adif, und Jéssica Rodríguez, die Ex-Partnerin des ehemaligen Verkehrsministers José Luis Ábalos.

Antrag auf Anklage gegen das Kernteam

Die Behörde sieht bei den Betroffenen hinreichende Hinweise auf eine Beteiligung an einer kriminellen Organisation, Bestechung, Einflussnahme, Geldwäsche und Steuerdelikte. Konkret geht es um mutmaßliche Unregelmäßigkeiten bei der Beschaffung von Schutzmasken während der Pandemie sowie um die umstrittene Einstellung von Jéssica Rodríguez bei den Staatsunternehmen Ineco und Tragsatec.

Neben Pardo de Vera und Rodríguez soll auch Koldo García, der Namensgeber des Verfahrens und ehemalige Berater von Ábalos, vor Gericht gestellt werden. Gleiches gilt für den Geschäftsmann Víctor de Aldama. Beide wurden kürzlich vom Obersten Gerichtshof im Zusammenhang mit dem „Maskenfall“ bereits zu Haftstrafen verurteilt. Die Staatsanwaltschaft will zudem Anklage gegen ein weiteres Netzwerk von Personen erheben, darunter ein Oberstleutnant der Guardia Civil, der Bruder von Koldo García sowie mehrere Unternehmer, die in die Auftragsvergabe involviert gewesen sein sollen. Auch ein ehemaliger Adif-Manager und die frühere Partnerin von Koldo García stehen auf der Liste. Die Firma Soluciones de Gestión, die während der Pandemie zahlreiche umstrittene Aufträge von verschiedenen öffentlichen Stellen erhalten hatte, soll ebenfalls angeklagt werden.

Einstellung für andere Beschuldigte

Gleichzeitig plädiert die Staatsanwaltschaft für die Einstellung der Ermittlungen gegen eine Reihe anderer Beschuldigter. Dies betrifft insbesondere ehemalige hochrangige Beamte des Verkehrsministeriums und Personen aus dem Umfeld der Hauptverdächtigen. Zur Begründung heißt es, dass bestimmte Handlungen nicht strafbar seien oder den Betroffenen keine Straftat nachgewiesen werden könne. So sollen die Ermittlungen gegen den früheren Unterstaatssekretär des Ministeriums, Jesús Manuel Gómez, und den ehemaligen Generalsekretär der Hafenbehörde Puertos del Estado, Álvaro Sánchez Manzanares, eingestellt werden. Auch gegen andere Personen, wie eine ehemalige Sekretärin von Aldama oder den Unterzeichner eines Mietvertrags für eine Wohnung der Ex-Freundin von Ábalos, soll nicht weiter ermittelt werden.

Die Rolle von Pardo de Vera und die Vorwürfe

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft war Víctor de Aldama die zentrale Figur, die seinen Einfluss auf Koldo García nutzte, um lukrative Verträge für sich und andere einzuwerben. Diese Vermittlung habe oft zur Auftragsvergabe durch regionale Regierungen sowie durch die vom Verkehrsministerium abhängigen Behörden geführt.

Im Fall von Jéssica Rodríguez wird ihr vorgeworfen, für ihre Arbeit bei Ineco und Tragsatec bezahlt worden zu sein, ohne tatsächlich zu arbeiten. Die Staatsanwaltschaft betont, es gebe keine Hinweise auf eine Arbeitsleistung. Für ihre Anstellung bei Ineco habe Koldo García Kontakt zu Isabel Pardo de Vera aufgenommen, die damals Adif leitete. Sie habe ihren Einfluss geltend gemacht, um die Einstellung durchzusetzen. Rodríguez kassierte demnach zwischen 2019 und 2021 insgesamt 34.450 Euro. Anschließend wechselte sie nahtlos zu Tragsatec, wo sie weitere 9.500 Euro erhielt. Auch hier soll Pardo de Vera eine entscheidende Rolle gespielt haben.

Der Oberste Gerichtshof hatte den Fall zuvor teilweise verhandelt, da Ábalos als Abgeordneter über besonderen Schutz verfügte. Er wurde zu 24 Jahren Haft verurteilt, Koldo García zu 19 Jahren. Aldama erhielt vier Jahre, kam aber durch seine Kooperation mit der Justiz zunächst auf freien Fuß. Wie die Zeitung „El País“ berichtet, könnte die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nun den Weg für ein weiteres großes Verfahren am Nationalen Gerichtshof ebnen.


Quelle: europapress.es

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