Notenverbesserung in der Hochschulzulassungsprüfung

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Spanien

Notenverbesserung in der Hochschulzulassungsprüfung

von Jonas Beck

Revision, Wiederholung, Rekombination: Das System der Notenverbesserung

Für zahlreiche Absolventen in Spanien markiert die Veröffentlichung der Ergebnisse der Prueba de Acceso a la Universidad (PAU) einen kritischen Punkt. Während für viele der Lohn der Vorbereitung folgt, bedeutet die Note für andere eine Enttäuschung. In einem System, in dem jede Dezimalstelle über die Zulassung zu gefragten Studiengängen entscheiden kann, ist das Bedürfnis nach Verbesserung verständlich. Das Reglement sieht dafür klare, jedoch mit Risiken behaftete Verfahren vor, die ausschließlich Bewerbern offenstehen, die die Prüfung in der ordentlichen Phase bereits bestanden haben. Eine neue Note wird nur berücksichtigt, wenn sie höher als die vorherige ist.

Der formelle Einspruch: Risiko und Chance

Die erste und zeitkritischste Option ist die Reklamation (reclamación). Sie muss innerhalb von drei Werktagen nach Bekanntgabe der Ergebnisse beantragt werden. Das Verfahren sieht vor, dass ein zweiter Korrektor die Prüfungsarbeit bewertet, ohne die Note des ersten zu kennen. Erweist sich die Differenz zwischen erster und zweiter Bewertung als größer als zwei Punkte, wird ein dritter Gutachter hinzugezogen. Die endgültige Note ergibt sich dann aus dem arithmetischen Mittel aller drei Bewertungen.

Laut einem Bericht von Telecinco führt etwa jede dritte Reklamation zu einer Notenerhöhung. In als subjektiver geltenden Fächern wie Philosophie, Sprache oder Geschichte liege dieser Prozentsatz tendenziell höher. Es ist jedoch entscheidend festzuhalten, dass das Verfahren auch zu einer Notenabsenkung führen kann. Die Entscheidung wird innerhalb von fünf bis zehn Werktagen getroffen und automatisch im System aktualisiert. Ein negativer Ausgang schließt die Teilnahme an der außerordentlichen Prüfungsphase nicht aus.

Die außerordentliche Phase: Strategische Wiederholungen

Sollte die Reklamation nicht den gewünschten Effekt haben oder der Zeitrahmen verstrichen sein, bleibt die außerordentliche Prüfungsphase als zentrales Instrument. Sie findet in der Regel Ende Juni/Anfang Juli statt. Hier stehen drei Wege zur Verfügung, wobei im ungünstigsten Fall die ursprüngliche Zugangsnote erhalten bleibt.

  1. Wiederholung der allgemeinen Phase: Der umfassendste Ansatz ist die erneute Ablegung aller vier Pflichtfächer. Diese Option bietet das größte potenzielle Verbesserungspotenzial, wird aufgrund des erneuten Vollaufwands aber vergleichsweise selten gewählt. Die neue Zugangsnote berechnet sich dann nach der Formel: 0,6 × NMB (Abiturdurchschnittsnote) + 0,4 × CFG (Neue Note der allgemeinen Phase).

  2. Wiederholung der freiwilligen Phase: Für Bewerber, die ihre Note durch Spitzenleistungen in spezifischen Fächern maximieren möchten, ist dies die strategische Wahl. Hier werden die gewählten Wahlfächer wiederholt, um bis zu vier Zusatzpunkte zu erlangen. Die verbesserte Zugangsnote ergibt sich aus: Bereits vorhandene CDA (Endgültige Zugangsnote) + (a × M1) + (b × M2). M1 und M2 stehen für die beiden besten in der freiwilligen Phase erzielten Noten, a und b für die jeweiligen Wichtungsfaktoren (0,1 oder 0,2), die von Universität und Studiengang abhängen.

  3. Wiederholung der kompletten PAU: Bewerber können sich auch erneut der gesamten Prüfung unterziehen. Die Berechnung kombiniert dann die Elemente: 0,6 × NMB + 0,4 × CFG + (a × M1) + (b × M2).

Die Kombinationsmöglichkeit: Gültigkeit von Altnoten

Ein häufig übersehenes Detail betrifft die unterschiedliche Gültigkeitsdauer der Noten. Während die Ergebnisse der allgemeinen (obligatorischen) Phase unbefristet gültig bleiben, verfallen die Noten aus der freiwilligen Phase nach drei auf das Prüfungsjahr folgenden akademischen Jahren. Diese Regelung eröffnet die Möglichkeit der strategischen Rekombination: Bewerber können neue Ergebnisse der freiwilligen Phase mit älteren, noch gültigen Noten kombinieren und sich stets die beiden für sie vorteilhaftesten Fächer für die endgültige Berechnung anrechnen lassen.


Quelle: 20minutos.es

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