
Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.
Nachbarschaft gegen Kulturkomplex: Lärmstreit geht in nächste Runde
Ein Konflikt mit vielen Ebenen
Der Rechtsstreit rund um die Musikfestivals und die Diskothek in der Ciudad de las Artes y las Ciencias (CACSA) in Valencia weitet sich aus. Nachdem ein Gericht die Anwohner aufgrund exzessiver Lärmbelästigung in ihrem Rechtsstreit unterstützt hat, legt der Kulturkomplex nun einen neuen juristischen Schachzug auf den Tisch. Die betroffenen Nachbarn antworten prompt mit einer Gegenpetition: Sie haben den Richter aufgefordert, den Vorstoß von CACSA komplett abzuweisen.
CACSA sucht nach einem Mittelweg
Wie aus Gerichtsunterlagen bekannt wurde, hatte CACSA, das Kultur- und Freizeitkomplex der Regionalregierung, nach der für die Nachbarn positiven Urteilsverkündung einen sogenannten "Incidente de ejecución" (Vollstreckungsvorfall) eingereicht. Kern der Argumentation: Das Unternehmen, "obwohl nicht direkt vom Urteil betroffen", möchte eine Lösung finden, die bestimmte Musikveranstaltungen ermöglicht. Voraussetzung wäre, dass die Veranstalter und die Direktion der "Terraza Umbracle" zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der städtischen Lärmvorschriften zu garantieren und die Grundrechte der Anwohner nicht zu verletzen.
Konkret bot CACSA an, seine bereits bestehenden Lärmkontrollen zu verstärken. Jeder Veranstalter sollte dem Gericht vor der Veranstaltung einen Aktionsplan präsentieren und garantieren, dass die verwendeten technischen Mittel und deren Kontrollprozeduren "die erforderlichen Konditionen erfüllen".
Die Nachbarn halten das Manöver für unzulässig
Die Vertreter der Anwohner sehen in diesem Vorstoß einen fundamentalen Fehler. Sie argumentieren, dass das Urteil noch nicht in einer endgültigen, unanfechtbaren Form ist – es kann noch angefochten werden. Somit wäre eine Vollstreckung einer solchen noch nicht festen Resolution nicht anwendbar. Was möglich wäre, ist eine vorläufige Vollstreckung, die jedoch nur die Partei einfordern kann, die vom Urteil profitiert: in diesem Fall die Nachbarn selbst.
Juristische Quellen, die von Europa Press konsultiert wurden, verdeutlichen diese Position. Die Nachbarn halten den von CACSA angeführten Rechtsartikel für nicht anwendbar auf diesen Fall. Zentral ist ihre zweite Kritik: CACSA versuche, das Gericht zu neuen Absprachen zu bewegen, über Punkte, die im ursprünglichen Urteil gar nicht behandelt wurden. Sie fordern daher zunächst die Unzulässigkeit des Vollstreckungsvorfalls und, falls dies nicht akzeptiert wird, seine vollständige Zurückweisung.
Ein altes Dekret und ein neues Stadtverfahren
Um ihre Position zu untermauern, haben die Anwohner dem Gericht ein städtisches Dokument von 2017 vorgelegt. Dieses, vom Aktivitätenservice der Stadt Valencia erstellt, weist darauf hin, dass ein Dekret von 2006 der Regionalregierung CACSA von bestimmten Lizenzpflichten für öffentliche Veranstaltungen befreit. Dieser Freibrief, so die Nachbarn, gilt jedoch explizit nicht für öffentliche Shows oder Freizeitaktivitäten, die von privaten Betreibern ausgebeutet werden – eine Regelung, die seit dem Gesetz 14/2010 festgeschrieben ist.
Ein weiteres, aktuelles Argument bringen sie ins Spiel: Die Stadt Valencia setze das Urteil bereits vorläufig in die Praxis um. Ein aktuelles Stadtdokument vom 31. März 2026 verbietet diese Aktivitäten in dem Gelände bereits. Damit sehen die Nachbarn die Position von CACSA als sowohl juristisch unhaltbar als auch praktisch überholt.
Der Streit zeigt, wie komplex die Balance zwischen urbanem Kulturtreiben und dem Recht auf Ruhe in Wohngebieten sein kann. Die nächste Entscheidung liegt nun beim Richter der Kontencioso-Administrativo-Sektion in Valencia.