Korrupter Ordnungshüter kommt mit milderem Urteil davon

Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.

Sevilla

Korrupter Ordnungshüter kommt mit milderem Urteil davon

von Redaktion2 Min. Lesezeit

Ein Schlag ins Gesicht für den Rechtsstaat

Wer hätte gedacht, dass sich Verrat am Staat lohnt? In Andalusien hat die Justiz soeben ein fragwürdiges Signal gesendet. Ein ehemaliger Guardia-Civil-Beamter, der gegen Bares heikle Daten aus polizeilichen Systemen an seinen Ex-Schwager verhökerte, darf sich über eine reduzierte Strafe freuen. Der oberste Gerichtshof der Region kassierte einen Teil des Urteils – und lässt damit tief blicken.

Maue Strafe für Systemverrat

Das Tribunal Superior de Justicia de Andalucía (TSJA) hat die Haftstrafe für den in Sevilla verurteilten Beamten von vier auf drei Jahre gesenkt. Wie die Nachrichtenagentur Europa Press berichtet, bleibt zwar die Verurteilung wegen passiver Bestechung bestehen – der Mann hatte für die Weitergabe von Fahrzeughalterdaten aus exklusiven Polizeidatenbanken "Dankeschöns" kassiert. Doch vom Vorwurf der Geheimnisverletzung wurde er in zweiter Instanz freigesprochen.

Die Begründung? Haarsträubend. Die Verteidigung argumentierte, die abgerufenen Informationen seien "harmlos" gewesen, weil man sie angeblich auch über die Website der Verkehrsbehörde DGT hätte abrufen können. Dieser Argumentation folgten die Richter offenbar – eine Entscheidung, die man getrost als Einladung an alle uniformierten Datendiebe verstehen darf.

Ein System mit Scheuklappen

Besonders brisant: Die Justiz hatte in erster Instanz festgestellt, dass der Beamte sogar Kollegen vorschickte, um sich nicht selbst im System als Datensammler zu outen. Ein Netzwerk aus Schweigen und Komplizenschaft also. Der Ex-Schwager, der für eine Privatdetektei arbeitete, bestellte regelrecht Daten wie Identität, Adresse, Versicherungs- und TÜV-Informationen von Fahrzeugen.

Zwischen Juli und September 2023 lieferte der Beamte fleißig – natürlich gegen Entgelt. Dass jeder Datenbankzugriff bei der Guardia Civil eigentlich protokolliert und mit Warnhinweisen versehen ist, kümmerte den korrupten Cop wenig. Zumindest bis zur Enttarnung.

Ein Freispruch, der Lehrer zieht

Während der Ex-Schwager des Beamten als Auftraggeber seine volle Strafe behält, wertet der TSJA den Informationsabfluss offenbar als Bagatelle. Das Urteil sendet eine fatale Botschaft: Wer sich in Andalusien als Sicherheitsbeamter an Daten bereichern will, muss nur clever genug sein, die richtigen Kollegen vorzuschicken und darauf zu hoffen, dass die Öffentlichkeit gewisse Daten ohnehin abrufen könnte.

Ein Skandal – nicht nur für die Opfer des Datendiebstahls, sondern für all jene, die darauf vertrauen, dass staatliche Datenbanken sicher sind. Der Schutz personenbezogener Daten ist kein Selbstbedienungsladen, und wer das nicht versteht, hat in Uniform nichts verloren.

Quellen: Europa Press, Urteil des TSJA vom 28. Oktober


Quelle: europapress.es

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