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Falsche Medikamentengabe nach Herztransplantation: Prozess beginnt
Tödliche Verwechslung im Krankenhaus
Ein Untersuchungsrichter in Valencia hat die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen zwei Beschuldigte angeordnet: eine examinierte Krankenschwester und eine Studentin der Pflegewissenschaft. Ihnen wird zur Last gelegt, am 23. März 2022 im Universitätsklinikum La Fe eine Medikation fahrlässig falsch verabreicht zu haben, woraufhin die Patientin verstarb. Der Prozess muss nun die genauen Tatumstände und die Frage der Kausalität klären.
Die 60-jährige Patientin hatte sich nach einem Herzinfarkt mit kardiogenem Schock einer Herztransplantation unterzogen. Der Eingriff am 7. Dezember 2021 verlief erfolgreich, ihr Zustand stabilisierte sich. Nach dem Aufenthalt auf der Intensivstation wurde sie am 21. Februar 2022 auf die Normalstation der Herzchirurgie verlegt.
Chronologie eines medizinischen Fehlers
Ihr wurde dort unter anderem das antivirale Medikament Valganciclovir zur Infektionsprophylaxe verschrieben, das ausdrücklich zur oralen Einnahme bestimmt war. Am Morgen des 23. März bereitete die diensthabende Krankenschwester das Medikament vor. Laut der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, die Europa Press vorliegt, füllte sie die orale Suspension fälschlicherweise in eine Spritze, wie sie für intravenöse Injektionen verwendet wird.
Die Krankenschwester übergab die Spritze anschließend der unter ihrer Aufsicht stehenden Praktikantin zur Verabreichung. Die Studentin injizierte das Medikament daraufhin intravenös. Eine direkte Überwachung oder Kontrolle durch die ausgebildete Pflegekraft habe nicht stattgefunden, so der Vorwurf.
Unmittelbare Folgen und divergierende Schuldzuweisungen
Die intravenöse Gabe der für die orale Einnahme bestimmten Substanz löste bei der Patientin unmittelbar einen anaphylaktischen Schock und ein nicht-kardiogenes Lungenödem aus. Sie musste erneut auf die Intensivstation verlegt werden, wo sie aufgrund hämodynamischer Instabilität fünf Tage lang intensivmedizinisch behandelt werden musste, unter anderem mit mechanischer Beatmung und Hämofiltration zur Entgiftung.
Die Staatsanwaltschaft wertet dies primär als ein Delikt der fahrlässigen Körperverletzung. Sie führt aus, dass die akuten Folgen der Fehlverabreichung nach fünf Tagen behoben gewesen seien, der Patientin jedoch eine "sehr schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensqualität" während dieser Zeit zugefügt wurde. Der später eingetretene Tod der Frau am 2. April 2022 stehe "in keinem nachweisbaren kausalen Zusammenhang" mit dem Medikationsfehler. Sie fordert für die Krankenschwester sechs Monate Haft und eine dreijährige Berufssperre. Für die Studentin beantragt sie eine Geldstrafe.
Die Private Klage, vertreten durch die Anwaltskanzlei Rocabert & Grau im Namen der Angehörigen, sieht dies grundlegend anders. Sie erhebt den Vorwurf des fahrlässigen Totschlags. In ihrer Anklageschrift argumentiert sie mit einer lückenlosen Kausalkette: Die Patientin sei vor dem Fehler stabil gewesen, habe den Transplantationsverlauf gut überstanden. Der Eintrag des aufnehmenden Arztes auf der Intensivstation vom 23. März laute eindeutig: "Aufnahmegrund: Akute respiratorische Insuffizienz im Zusammenhang mit der fälschlichen intravenösen Verabreichung einer oralen Medikation."
Streitfrage: Kausalität zwischen Fehler und Tod
Weitere klinische Notizen dokumentierten laut der Privatklage eine akute Herzinsuffizienz, Tachykardie, Hypoxie und Thrombozytopenie als direkte Symptome der Valganciclovir-Überdosis. Die behandelnden Ärzte hätten ein intensives Behandlungsschema eingeleitet, um das "schwere Krankheitsbild mit ungewisser Prognose" zu beheben. Obwohl die Patientin am 28. März auf die Normalstation zurückverlegt wurde, verschlechterte sich ihr Zustand am nächsten Tag erneut, was zur Rückverlegung auf die Intensivstation führte.
Die Privatklage vertritt die Auffassung, dass die am 2. April eingetretenen "multiplen Organversagen" und der daraus resultierende Tod der Patientin eine direkte Folge der toxischen Überdosis vom 23. März seien. Die zwischenzeitliche Behandlung habe den lebensbedrohlichen Zustand nicht beheben können. Sie fordert für beide Angeklagte vier Jahre Haft und eine sechsjährige Berufssperre.
Neben den beiden unmittelbar Beschuldigten sind auch eine Versicherungsgesellschaft als direkte sowie die Conselleria de Sanidad der Region Valencia als subsidiäre zivilrechtliche Verantwortliche in den Prozess einbezogen. Das Gericht muss nun die tatsächlichen Tatumstände rekonstruieren und vor allem die strittige Frage der Kausalität zwischen dem Medikationsfehler und dem tödlichen Ausgang klären.
Quelle: europapress.es