Der Staat ist kein Gott

Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.

Spanien

Der Staat ist kein Gott

von Sabine Keller

Der Staat ist kein Gott

Es ist ein historischer Schritt, der überfällig war: Nach drei Jahren des Stillstands will die spanische Regierungskoalition aus PSOE und Sumar endlich die mittelalterlichen Paragrafen der Majestätsbeleidigung und der religiösen „Gefühlsverletzung“ aus dem Strafgesetzbuch streichen. Wer jetzt aufschreit über angeblichen Sittenverfall, hat das Wesen einer liberalen Demokratie nicht verstanden. Ein Staat, der sich auf die Rolle des Moralwächters beruft und Kritik an Institutionen oder Glaubensinhalten mit Gefängnis ahndet, hat die Aufklärung verpasst. Diese Reform, über die zuerst die Nachrichtenagentur Europa Press und parlamentarische Quellen gegenüber 20minutos berichteten, ist keine Schwächung, sondern eine Reifeprüfung für Spaniens Rechtsstaat.

Die Freiheit des Wortes siegt – fast

Die geplante Abschaffung der „Delikte der Meinung“, wie es in den Kreisen der Initiatoren heißt, folgt einem klaren Leitbild: der Europäischen Menschenrechtskonvention und der EU-Grundrechtecharta. Deren Artikel 10 und 11 garantieren die Meinungsfreiheit als unveräußerliches Recht. Spanien wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg bereits mehrfach wegen Verurteilungen aufgrund von Krönungsbeleidigungen gerügt. Die Reform korrigiert diese Abweichung vom europäischen Standard. Die Argumentation der Befürworter ist schlüssig: Die königliche Familie, religiöse Gemeinschaften oder nationale Symbole sind bereits durch die allgemeinen Delikte der Beleidigung, Verleumdung und Ehrverletzung geschützt. Ein Sonderstrafrecht für Institutionen ist demokratiefeindlich. Es suggeriert, dass Monarch oder Kreuz unantastbare, quasi-göttliche Entitäten sind – ein Gedanke, der in einer Republik des 21. Jahrhunderts keinen Platz hat.

Doch der vermeintliche Triumph der Freiheit hat einen bitteren Beigeschmack. Während die Koalition Krone und Kirchenschiff entschlackt, bleibt ein anderer Paragraf im Gesetzbuch stecken: die Verherrlichung des Terrorismus. Sumar hatte diesen ursprünglich ebenfalls streichen wollen, scheiterte aber am Widerstand des PSOE. Hier offenbart sich die ganze Heuchelei der Debatte. Wo ist die konsequente Linie? Entweder man vertraut auf die Kraft einer freien Debattenkultur und den allgemeinen Strafrechtsschutz auch bei hochsensiblen Themen – oder man tut es nicht. Diese selektive Liberalisierung wirft ein bezeichnendes Licht darauf, wo für Teile der politischen Elite die rote Linie verläuft. Es ist die Angst vor dem eigenen mutigen Schritt.

Wer fürchtet sich vor der freien Meinung?

Die Gegner dieser Reform malen traditionell den Untergang des Abendlandes an die Wand. Ohne Strafandrohung, so das Argument, würden Hass und Respektlosigkeit um sich greifen. Diese Position ist nicht nur realitätsfern, sie ist gefährlich. Sie unterschätzt die Resilienz einer Gesellschaft und überschätzt die regulative Wirkung von Strafparagrafen. Beleidigungen und Hassrede sind ein gesellschaftliches Problem, das mit gesellschaftlichen Mitteln, Bildung und zivilrechtlichen Instrumenten bekämpft werden muss – nicht mit dem staatlichen Knüppel des Strafrechts. Die Geschichte lehrt: Wer Meinungen staatlich sanktioniert, zementiert keine Werte, sondern schafft Märtyrer und untergräbt die Legitimität der angegriffenen Institutionen erst recht.

Die geplante Reform ist deshalb weit mehr als eine juristische Kosmetik. Sie ist eine Grundsatzentscheidung für das Selbstverständnis Spaniens. Geht es den Weg zur offenen, selbstbewussten Demokratie, die auch scharfe Kritik aushält? Oder verharrt es im Schatten autoritärer Traditionen, die Kritik mit Strafe begegnen? Der jetzt eingeschlagene Weg ist der richtige, auch wenn er halbherzig beginnt. Der nächste, logische Schritt muss die Abschaffung aller politisch motivierten Sonderstraftatbestände sein – einschließlich der Verherrlichung des Terrorismus. Erst dann kann Spanien wahrhaft von sich sagen, die Meinungsfreiheit ohne Vorbehalt zu garantieren. Bis dahin bleibt die Reform ein wichtiges, aber unvollendetes Werk.

Quellen: Die Initiative wurde von der Nachrichtenagentur Europa Press erstberichtet und von parlamentarischen Quellen gegenüber der Zeitung 20minutos bestätigt. Die Reform orientiert sich an der Europäischen Menschenrechtskonvention und der EU-Grundrechtecharta.


Quelle: 20minutos.es