Anklage fordert Anhörung von Ex-Staatssekretär

Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.

Valencia

Anklage fordert Anhörung von Ex-Staatssekretär

von Clara Weber

Ex-Regierungsmitglied im Visier der Justiz

Im Zusammenhang mit der Affäre um ein manipuliertes und öffentlich verbreitetes Audio aus der Hochwasserkatastrophe (DANA) vom Herbst 2024 ermittelt die Justiz nun gezielt gegen einen ehemaligen Spitzenbeamten. Die Provinzstaatsanwaltschaft von Valencia hat, wie aus Justizkreisen verlautet, bei der zuständigen Richterin in Llíria beantragt, den ehemaligen Unterstaatssekretär im Justizministerium der Valencianischen Gemeinschaft, Ricardo García, als Beschuldigten vorzuladen.

Vorgang um vertrauliches Notfall-Audio

Hintergrund ist die Untersuchung zur Herausgabe eines Audiomitschnitts einer internen Fachbesprechung. Dabei handelte es sich um ein Gespräch zwischen einer Mitarbeiterin des Staatlichen Meteorologischen Instituts (AEMET) und einer Technikerin der Notrufzentrale 112 während des schweren Unwetters. Ein Ausschnitt, in dem es um eine mögliche Verlagerung des Unwetters in die Serranía de Cuenca ging, wurde später offenbar gezielt gekürzt und an Medien weitergegeben.

Die Ermittlungen des technischen Untersuchungsteams der Guardia Civil hatten laut den vorliegenden Berichten ergeben, dass in den kritischen Tagen Ende Oktober und Anfang November 2024 zwei hochrangige Beamte der damals von Salomé Pradas geführten Consejería de Justicia e Interior Zugriff auf die besagte Aufzeichnung hatten und sie auf einem USB-Stick speicherten. Bei den Personen soll es sich um den ehemaligen Unterstaatssekretär Ricardo García und den damaligen Generaldirektor für Notfälle und Feuerwehrwesen, Alberto Martín Moratilla, handeln.

Zeugenaussage belastet Ex-Staatssekretär

Ausschlaggebend für den aktuellen Antrag der Staatsanwaltschaft war die jüngste Zeugenvernehmung des stellvertretenden Notfalldirektors, Jorge Suárez. Dieser schilderte vor der Richterin detailliert die Abläufe. Demnach sei die ursprüngliche Anfrage, eine bestimmte Passage der Gespräche zu lokalisieren, von Alberto Martín Moratilla gekommen. Die konkrete und dringende Aufforderung, die Aufnahme zu finden und zu extrahieren, sei jedoch am 2. November von Ricardo García ausgegangen.

Suárez erklärte weiter, er habe García persönlich den gewünschten "Schnipsel" der Aufnahme übergeben, der dann in einer Datei gespeichert und auf einem USB-Stick mitgenommen worden sei. Diese Aufzeichnung sei es schließlich gewesen, die widerrechtlich verbreitet wurde, obwohl sie als vertraulich eingestuft war. Auf Basis dieser Schilderung sieht die Staatsanwaltschaft derzeit hinreichende Gründe, gezielt gegen den ehemaligen Unterstaatssekretär vorzugehen, während gegen Martín Moratilla zunächst kein weiterer Schritt erfolgen soll.

Rechtliche Einordnung: Verletzung von Dienstgeheimnissen

Die Richterin in Llíria hatte das Verfahren im vergangenen Jahr eröffnet, nachdem die Staatsanwaltschaft selbst Anzeige erstattet hatte. Sie sah in der Weitergabe des unvollständigen Audios einen möglichen Straftatbestand des "Verratens und Offenlegens von Geheimnissen" nach dem spanischen Strafgesetzbuch.

Wie die Anklagebehörde betont, sind alle Informationen aus der akuten Notfallbewältigung per Gesetz besonders geschützt. Das valencianische Zivilschutzgesetz legt fest, dass solche Daten während der Krise zwar den beteiligten Einsatzkräften zur Verfügung stehen, nach Abschluss der Lage jedoch nur noch auf richterliche Anordnung weitergegeben werden dürfen. Die mutmaßliche Weitergabe zu einem anderen Zweck stellt somit einen schwerwiegenden Verstoß dar. Die Untersuchung wird fortgesetzt.


Quelle: europapress.es