Vorwürfe und Fluchtgefahr: Antrag gegen Gómez

Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.

Madrid

Vorwürfe und Fluchtgefahr: Antrag gegen Gómez

von Jonas Beck

Antrag auf Ausreisesperre und Passentzug gestellt

Im Zuge der Ermittlungen gegen Begoña Gómez, Ehefrau des spanischen Ministerpräsidenten Pedro Sánchez, haben die vereinigten Privatkläger unter der Prozessführung der Organisation Hazte Oír am Montag neue Anträge gestellt. Wie aus Gerichtskreisen zu erfahren war, fordern sie gegenüber Untersuchungsrichter Juan Carlos Peinado eine Reihe präventiver Maßnahmen. Konkret beantragten sie für Gómez eine Ausreisesperre, die Einziehung des Reisepasses sowie die Verpflichtung, sich alle 14 Tage persönlich bei der Justizbehörde zu melden. Diese Forderungen wurden im Rahmen einer Anhörung zur Entscheidung über Sicherungsmaßnahmen vorgebracht, die auf die vorangegangene Vorverhandlung folgte.

Hintergrund der Ermittlungen und Forderungen

Gómez sowie zwei weitere Beschuldigte waren auf richterliche Anordnung hin persönlich zu der mehrstündigen Anhörung erschienen. Die Ermittlungen drehen sich um Vorwürfe der Untreue, der Vorteilsnahme, der Korruption im geschäftlichen Verkehr und der Unterschlagung im Zusammenhang mit Gómez' früherer Tätigkeit an der Universität Complutense Madrid. Die Staatsanwaltschaft Madrid sowie die Verteidigungen plädierten während der Verhandlung auf Einstellung des Verfahrens. Die von Hazte Oír koordinierten Privatkläger halten dagegen an ihren Forderungen nach langen Haftstrafen fest: 24 Jahre für Gómez, 22 Jahre für ihre ehemalige Beraterin Cristina Álvarez und sechs Jahre für den Unternehmer Juan Carlos Barrabés.

Neben den persönlichen Sicherungsmaßnahmen beantragten die Kläger weitere wirtschaftsbezogene Einschränkungen für Gómez. Sie forderten das Verbot der Nutzung der Marke "Transforma TSC SL", die mit einem von ihr mitgeleiteten Universitätslehrstuhl verbunden war. Ebenfalls soll ihr die Nutzung einer Software und der dazugehörigen Website untersagt werden, die im Umfeld des Lehrstuhls entwickelt und angeboten wurde. Die Universität Complutense trat in dem Verfahren als möglicher Geschädigter auf.

Vergleichsfall Craxi und Begründung der Fluchtgefahr

Zur Begründung der beantragten Ausreisesperre und des Passentzugs führte der Anwalt von Hazte Oír einen historischen Vergleich an. Er verwies auf den ehemaligen italienischen Premierminister Bettino Craxi, der sich in den 1990er Jahren nach Tunesien abgesetzt hatte, um sich einer Korruptionsverurteilung zu entziehen. Vor diesem Hintergrund und angesichts der "gerichtlichen Ursachen, die sein politisches Umfeld betreffen", wurde die Möglichkeit einer Flucht nicht nur für Gómez, sondern implizit auch für Pedro Sánchez selbst angedeutet. Die beantragten Maßnahmen sollen dieses Risiko verhindern.

Entscheidungen stehen noch aus

Die endgültige Entscheidung darüber, ob das Verfahren gegen Begoña Gómez tatsächlich vor eine Geschworenenkammer kommt, liegt nicht allein bei Untersuchungsrichter Peinado. Die Provinzialoberstaatsanwaltschaft Madrid muss noch über mehrere Rechtsbehelfe der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung entscheiden, die auf eine Verfahrenseinstellung abzielen. Richter Peinado hat nun drei Tage Zeit, per Beschluss über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Verhängung von Sicherungsmaßnahmen zu entscheiden. Den letzten schriftlichen Äußerungen des Richters nach zu urteilen, gilt eine Anklageerhebung als wahrscheinlich. Bemerkenswert ist, dass die Kläger ihre Forderung nach Sicherungsmaßnahmen für den mitbeschuldigten Unternehmer Juan Carlos Barrabés, die in vorläufigen Schriftsätzen noch enthalten war, während der mündlichen Verhandlung fallen ließen.


Quelle: 20minutos.es