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El Pequeño Nicolás entgeht Haft
Haftstrafe unter Auflagen ausgesetzt
Der als „El Pequeño Nicolás“ bekannt gewordene Francisco Javier Gómez Iglesias muss nicht ins Gefängnis. Die Audiencia Provincial de Madrid gewährte ihm die Aussetzung der zweijährigen Freiheitsstrafe, die das Gericht im März 2025 nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (Tribunal Supremo) endgültig festgesetzt hatte. Wie aus dem Beschluss hervorgeht, den die Strafkammer am [Datum] veröffentlichte, ist die Bewährung an zwei Bedingungen geknüpft: Gómez Iglesias darf innerhalb der nächsten vier Jahre keine neue Straftat begehen, und er muss die verhängte Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro vollständig begleichen. Die Staatsanwaltschaft hatte der Aussetzung zugestimmt.
Begründung: Resozialisierung und fehlende Rückfallgefahr
Die Richter stellten in ihrem Beschluss fest, dass die Vollstreckung der Haft nicht erforderlich sei, um Gómez Iglesias von weiteren Delikten abzuhalten. Sie verwiesen auf die lange Zeitspanne seit den Taten – fast zwölf Jahre – und darauf, dass der Verurteilte in dieser Zeit nicht erneut straffällig geworden sei. „Die Suspendierung der Freiheitsstrafe fördert den Resozialisierungseffekt“, heißt es in dem Dokument. Eine Inhaftierung könne diesen Effekt sogar gefährden. Zudem betonten die Richter, dass Gómez Iglesias weder als Gewohnheitstäter gelte noch in der Vergangenheit bereits wegen ähnlicher Vergehen verurteilt worden sei – abgesehen von früheren Bewährungsstrafen wegen Urkundenfälschung, die ebenfalls ausgesetzt worden waren. Die Zahlung der Geldstrafe sei bereits erfolgt.
Der Fall: Datenzugriff und Polizeikooperation
Der Fall, der Gómez Iglesias vor Gericht brachte, reicht ins Jahr 2014 zurück. Damals hatte er zwei Polizeibeamte der Stadtpolizei Madrid dazu gebracht, ihm vertrauliche Daten aus polizeilichen Datenbanken zu beschaffen – insbesondere Informationen zu Fahrzeughaltern und Kennzeichen. Im Gegenzug versprach er den Beamten Belohnungen. Die Audiencia Provincial verurteilte ihn 2023 wegen Anstiftung zur Verletzung von Geheimnissen durch Amtsträger sowie wegen aktiver Bestechung. Die beiden Polizisten wurden ebenfalls zu Haftstrafen verurteilt.
Oberster Gerichtshof reduzierte Strafe wegen Verfahrensdauer
Im März 2025 kassierte der Tribunal Supremo Teile des Urteils. Er verwarf die Verurteilung wegen Anstiftung zur Verletzung von Dienstgeheimnissen, da der Haupttäter – ein damaliger Sicherheitskoordinator der Stadt – freigesprochen worden war. Entscheidend war jedoch die Anerkennung einer „sehr qualifizierten“ Strafmilderung wegen überlanger Verfahrensdauer: Das Verfahren hatte von der ersten Ermittlung bis zum rechtskräftigen Urteil rund 13 Jahre gedauert. Dadurch reduzierte der Oberste Gerichtshof die ursprünglich verhängte Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten auf zwei Jahre, einen Monat und 15 Tage. Die aktuelle Entscheidung der Audiencia, diese Reststrafe auszusetzen, basiert auf dem gleichen Argument der langen Verfahrensdauer und der fehlenden Rückfallgefahr.
Wie die Madrider Strafkammer weiter ausführte, sei die ursprüngliche Verurteilung wegen der „irrealen Fantasie“ des Angeklagten erfolgt, der sich bewusst eine Rolle in gesellschaftlichen und politischen Kreisen erschaffen habe. Dennoch sei die nun gewährte Bewährung ein geeigneteres Mittel, um eine soziale Wiedereingliederung zu erreichen.
Quelle: 20minutos.es