Schweigepflicht in der Maskenaffäre

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Madrid

Schweigepflicht in der Maskenaffäre

von Redaktion

Aussageverzicht im Korruptionsprozess

Der ehemalige Ministerberater Koldo García hat sich am Donnerstag vor dem Untersuchungsrichter Ismael Moreno von der Audiencia Nacional auf sein Recht berufen, keine Aussage zu machen. García war geladen worden, um zu Verdachtsmomenten bei der Beschaffung von medizinischem Material für die Regionen Balearen und Kanarische Inseln während der Pandemie Rede und Antwort zu stehen. Das berichten Medien unter Berufung auf Justizkreise.

Verteidigung sieht Doppelverfolgung

Garcías Anwältin, Leticia de la Hoz, erklärte gegenüber Journalisten, dass sie einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens und Abbruch der Befragung gestellt habe. Die Verteidigung argumentiert, dass die Fakten, zu denen García befragt werden soll, bereits im Hauptprozess der sogenannten Maskenaffäre vor dem Tribunal Supremo verhandelt wurden. "Wir vertreten die Ansicht, dass dieselben Fakten nicht zweimal verhandelt werden können, und das ist der Grund, warum Koldo keine Aussage gemacht hat", sagte De la Hoz laut einer Mitteilung der Nachrichtenagentur Europa Press.

Der Kern der Ermittlungen liegt in möglichen illegalen Kommissionszahlungen beim Kauf von Schutzmasken in der Hochphase der Covid-19-Pandemie. In diesem Zusammenhang wird auch der Unternehmer Víctor de Aldama untersucht, der als mutmaßlicher Mittelsmann der sogenannten "Koldo-Affäre" gilt. Seine vorgesehene Befragung wurde auf den 21. Mai verschoben.

Abwarten auf Rechtsmittel und Beweise

Die Anwältin kündigte an, zunächst das Ergebnis eines anhängigen Rechtsmittelantrags abzuwarten. Falls dieser nicht erfolgreich sei, werde ihr Mandant selbst eine freiwillige Aussage beantragen. Sie verwies darauf, dass die Verträge für die Balearen und Kanarischen Inseln bereits in die Schlussanträge der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage im Supreme-Court-Prozess eingeflossen waren. Zudem sei diesbeweisrechtlich behandelt worden, etwa durch die Befragung der damaligen Regionalpräsidenten Francina Armengol (Balearen) und Ángel Víctor Torres (Kanarische Inseln).

De la Hoz teilte weiterhin mit, dass sie die Herausgabe der Kopien von mobilen Endgeräten beantragt habe, die der Guardia Civil von García sichergestellt hatte. Ihr Mandant könne sich nicht verteidigen, "ohne die gleichen Beweismittel zu haben wie die Anklage", so die Rechtsvertreterin.

Gefängnisaufenthalt und Verfahrensstand

Koldo García befindet sich seit November 2025 in Untersuchungshaft in der Madrider Haftanstalt Soto del Real. Auf die Frage, ob dies ein Indiz für eine bevorstehende Verurteilung im Supreme-Court-Prozess sei, antwortete seine Anwältin, sie hoffe, dass dies nicht der Fall sei. Über den Zustand ihres Mandanten sagte sie: "Koldo möchte mit den Justizbehörden sprechen und ist ruhig."

Die Antikorruptionsstaatsanwaltschaft hatte die Befragung García und de Aldamas nach einem Bericht der Operativen Zentraleinheit (UCO) der Guardia Civil beantragt. Ziel ist es, die Beziehungen innerhalb der mutmaßlichen kriminellen Organisation weiter zu untersuchen, zu deren Mitgliedern laut Ermittlungen neben García auch der Ex-Minister José Luis Ábalos und der Unternehmer Víctor de Aldama gehören sollen.

Der UCO-Bericht, der Mitte April bekannt wurde, legt den Zusammenhang zwischen den Gesundheitskontrakten und einer mutmaßlichen monatlichen Gegenleistung dar. Darin wird festgehalten, dass die Maskenverträge "Teil der raison d'être für die monatliche Gegenleistung von 10.000 Euro in bar waren, die Víctor de Aldama an Koldo zahlte". Diese Verbindung, so die Guardia Civil, ermöglichte es dem Unternehmer, "Zugang zum Ex-Minister Ábalos" zu erhalten.

Der weitere Verfahrensgang wird nun wesentlich von der Entscheidung über den Einstellungsantrag der Verteidigung und dem Fortgang der Befragung von Víctor de Aldama im Mai bestimmt.