Regelrentenalter steigt 2027 auf 67 Jahre

Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.

Spanien

Regelrentenalter steigt 2027 auf 67 Jahre

von Jonas Beck

Die schrittweise Anhebung des ordentlichen Renteneintrittsalters in Spanien erreicht im kommenden Jahr ihren Schlusspunkt. Mit dem 1. Januar 2027 greift die letzte Stufe der Rentenreform von 2011, die seit 2013 in Kraft ist. Die Altersgrenze für die Regelaltersrente beträgt dann 67 Jahre – allerdings nur für Versicherte mit weniger als 38 Jahren und sechs Monaten Beitragszeit. Wer auf mindestens 38,5 Jahre kommt, kann weiterhin mit 65 Jahren in den Ruhestand gehen.

Letzte Stufe eines langen Übergangs

Die Anpassung verlief über anderthalb Jahrzehnte. Zwischen 2013 und 2018 stieg das Renteneintrittsalter jeweils um einen Monat pro Jahr. Seit 2019 bis einschließlich 2027 erhöhte es sich um zwei Monate je Jahr. Diese Mechanik endet nun: Für alle, die nicht die erforderlichen Beitragsjahre vorweisen, gilt ab 2027 verbindlich die 67-Jahre-Grenze, wie aus einer Übersicht des Bankhauses BBVA hervorgeht.

Neue Schwellen für die Frührente

Die Anhebung verschiebt auch die Zugangsvoraussetzungen für die vorgezogene Altersrente. Bei einer freiwilligen Frührente, die bis zu zwei Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter beansprucht werden kann, liegt die Mindestgrenze ab 2027 bei 65 Jahren, sofern die Beitragszeit unter 38,5 Jahren liegt. Wer längere Beitragszeiten nachweist, kann bereits mit 63 Jahren abschlagsfrei in den Vorruhestand wechseln – sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Für die unfreiwillige Frührente, die bis zu vier Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze möglich ist, gelten entsprechend tiefere Schwellen: 63 Jahre bei weniger als 38,5 Beitragsjahren, 61 Jahre bei mindestens 38,5 Jahren. Auch bei der Teilrente mit Altersteilzeitvertrag verändern sich die Altersgrenzen: künftig sind 64 beziehungsweise 62 Jahre maßgeblich.

Höhere Hürde für die volle Rente

Parallel steigt die Beitragszeit, die für den vollen Rentenanspruch erforderlich ist. Während bis Ende 2026 eine Beitragszeit von 36 Jahren und sechs Monaten genügt, um 100 Prozent der Bemessungsgrundlage zu erhalten, sind ab 2027 insgesamt 37 Jahre nötig. Damit reagiert das System auf die demografische Entwicklung, die den Druck auf die umlagefinanzierte Rentenversicherung erhöht.

Duales Berechnungsmodell wird ausgebaut

Im kommenden Jahr startet zudem die zweite Phase des sogenannten dualen Systems, das mit der jüngsten Rentenreform von Arbeitsminister José Luis Escrivá eingeführt wurde. Es erweitert die Wahlmöglichkeiten bei der Berechnung der Rentenbasis. Ab 2037 können Versicherte zwischen den letzten 29 Beitragsjahren, wobei die 24 schlechtesten Monate verworfen werden, und dem bisherigen Modell der letzten 25 Jahre wählen. Die Umstellung erfolgt über zwölf Jahre.

2026 begann die Einführung mit einem Berechnungszeitraum von 304 Monaten, also 25,33 Jahren, wovon zwei Monate gestrichen werden können. Im Jahr 2027 werden 308 Monate herangezogen, entsprechend 25,66 Jahren; dann dürfen vier Monate aus der Berechnung herausgenommen werden. Alternativ bleibt weiterhin die klassische Rechnung auf Basis der letzten 25 Jahre möglich.

Zusätzliche Abgabe zur Stabilisierung

Ergänzend wird die Sonderabgabe zur Finanzierung der Babyboomer-Renten weiter erhöht. Der sogenannte Mechanismus für Generationengerechtigkeit (MEI) erreicht 2027 einen Beitragssatz von einem Prozent, wobei 0,83 Prozentpunkte vom Arbeitgeber und 0,17 Prozentpunkte vom Arbeitnehmer getragen werden. Bis 2029 soll er auf 1,2 Prozent steigen und auf diesem Niveau bis 2050 verbleiben. Ziel ist es, zusätzliche Einnahmen zu generieren, um die erwarteten Mehrausgaben durch die Pensionierung der geburtenstarken Jahrgänge abzufedern.

Wie die Tageszeitung 20 Minutos berichtet, sind mit den Anpassungen für 2027 die zentralen Parameter der Rentenreform festgezurrt. Die konkreten Auswirkungen hängen jeweils von der individuellen Versicherungsbiografie ab.


Quelle: 20minutos.es