
Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.
Piraterie-Vorwurf gegen Drogenschmuggler
Anweisung der Staatsanwaltschaft
Die spanische Anti-Drogen-Staatsanwaltschaft (Fiscalía Antidroga) hat eine interne Dienstanweisung an die Guardia Civil und die Policía Nacional versandt. Wie die Zeitung 20 Minutos berichtet, sollen die Beamten bei Ermittlungen gegen Drogenschmuggler im Meer künftig verstärkt den Straftatbestand der Piraterie prüfen. Die Anweisung, über die das Blatt aus Sicherheitskreisen erfuhr, zielt darauf ab, die rechtlichen Instrumente gegen die zunehmende Gewalt auf See zu schärfen.
Rechtslage und Strafandrohung
Der relevante Paragraf findet sich im spanischen Strafgesetzbuch: Artikel 616 ter definiert Piraterie als Handlungen, bei denen eine Person unter Anwendung von Gewalt, Einschüchterung oder Täuschung ein Luftfahrzeug, ein Schiff oder eine andere Seefahrzeugeinrichtung in Besitz nimmt, beschädigt oder zerstört. Ebenso erfasst sind Angriffe auf Personen, Fracht oder Güter an Bord. Für dieses Delikt sieht das Gesetz eine Haftstrafe zwischen zehn und fünfzehn Jahren vor.
Bisher wurde Piraterie überwiegend auf hoher See – also in internationalen Gewässern – angewandt. Die neue Weisung öffnet nun den Weg, diesen Tatbestand auch innerhalb spanischer Hoheitsgewässer zu imputieren. Nach Angaben der Ermittlungsbehörden soll die Anklage künftig als zusätzlicher Strafvorwurf neben klassischen Delikten wie Drogenhandel oder Angriff auf die Staatsgewalt stehen. Die Strafen würden sich dann kumulieren.
Beweissicherung im Fokus
Ein zentraler Punkt der Anweisung betrifft die Beweisführung: Die Staatsanwaltschaft fordert die Polizeikräfte auf, jeden Gewaltakt von Drogenhändlern gegen staatliche Boote systematisch fotografisch oder videografisch zu dokumentieren. Solche Angriffe – etwa Rammmanöver oder gefährliche Ausweichfahrten – sind nach Darstellung der Guardia Civil bei Verfolgungsjagden oder Festnahmeversuchen an der Tagesordnung. Die Aufnahmen sollen direkt in die Ermittlungsakten einfließen und so die Grundlage für eine Anklage wegen Piraterie schaffen.
Bisherige Beweisschwierigkeiten
Ermittler hatten in der Vergangenheit mehrfach darauf hingewiesen, dass die gängigen Anklagepunkte oft schwer zu beweisen sind. Der Drogenhandel selbst setzt voraus, dass die Ware sichergestellt wird – doch Verdächtige werfen bei einer Verfolgung häufig Ballen über Bord, wie die Guardia Civil erläutert. Auch die Straftatbestände Angriff auf die Staatsgewalt oder versuchter Totschlag gelten als nachweispflichtig: Angeklagte könnten einwenden, sie hätten schlicht fliehen wollen oder die raue See habe riskante Manöver erzwungen. Die Piraterie-Anklage, so die Hoffnung der Fahnder, werde diese Beweislücke schließen und verhindern, dass Täter mit milderen Strafen davonkommen.
Hintergrund der Eskalation
Die leitende Anti-Drogen-Staatsanwältin Rosa Ana Morán begründet den Schritt mit einer deutlichen Zunahme von Gewaltakten gegen Polizei- und Zollbeamte auf See – sowohl in internationalen als auch in nationalen Gewässern. Bislang, so Morán, habe die Strafverfolgung auf diese Entwicklung keine ausreichende Antwort gegeben. Die neue Strategie ziele darauf ab, die Sicherheit der Seeschifffahrt und die körperliche Unversehrtheit der Einsatzkräfte wirksamer zu schützen.
Quelle: 20minutos.es