Missbrauch über 15 Jahre: Prozessauftakt in Palma

Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.

Balearische Inseln

Missbrauch über 15 Jahre: Prozessauftakt in Palma

von Redaktion2 Min. Lesezeit

Jahrelange Übergriffe im familiären Umfeld

Vor der zweiten Strafkammer der Audiencia Provincial de Baleares hat am Freitag der Prozess gegen einen Mann begonnen, dem vorgeworfen wird, seine Stieftochter über einen Zeitraum von 15 Jahren wiederholt sexuell missbraucht zu haben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe von 27 Jahren sowie eine Entschädigungszahlung in Höhe von 30.000 Euro. Angeklagt sind fortgesetzte Vergewaltigung und sexuelle Übergriffe.

Beginn der Übergriffe im Kindesalter

Die betroffene Frau sagte per Videokonferenz aus und schilderte, dass sie seit ihrem achten Lebensjahr mit dem Angeklagten, dem damaligen Partner ihrer Mutter, zusammenlebte. Das Verhältnis sei von Kontrolle und Einschränkungen geprägt gewesen. Sie durfte demnach keine sozialen Kontakte pflegen, musste sich an strenge Zeitvorgaben halten und wurde permanent über ihr Mobiltelefon überwacht.

Die strafrechtlich relevanten Handlungen begannen nach ihren Angaben im Jahr 2003, als sie etwa 13 Jahre alt war. Die Übergriffe fanden zunächst in den Morgenstunden statt, wenn niemand sonst zu Hause war. Später weiteten sie sich auf Nachmittage aus, sobald die Mutter das Haus verlassen hatte. Ab etwa 2005 eskalierte die Situation: Die Frau berichtete von Vergewaltigungen, körperlicher Gewalt und erzwungenen Fotografien im Zustand der Nacktheit.

Drohungen und Demütigungen

Die Aufnahmen seien als Druckmittel eingesetzt worden. Sie habe damit unter Androhung der Veröffentlichung – etwa bei Familienfeiern oder gegenüber ihrem damaligen Partner – zur Duldung weiterer Übergriffe gezwungen werden sollen. In einem Fall habe der Angeklagte ihr vor einer Tat Kokain verabreicht.

Die Folgen für die Betroffene sind erheblich. Sie gab an, unter psychischen Belastungen zu leiden, kaum geschlafen zu haben und bis heute keine unbelastete Beziehung zu ihrer Jugend zu haben. Die ständige Angst vor weiteren Übergriffen habe sie auch nachts nicht losgelassen.

Erster Polizeikontakt ohne Anzeige

Ein Beamter der Einheit für Familien- und Frauenangelegenheiten (UFAM) berichtete, dass die Frau erstmals 2018 bei der Polizei vorsprach. Damals schilderte sie die Übergriffe, zog eine formelle Anzeige jedoch zurück. Grund seien telefonische Vorhaltungen ihrer Mutter gewesen, die angekündigt hatte, sich bei einer Anzeige das Leben zu nehmen. Die Frau beschrieb diesen Moment als Gefühl des Versagens gegenüber ihrer Mutter.

Die Beamten fertigten dennoch einen Bericht an und leiteten ihn an das zuständige Gericht in Manacor weiter. Erst zwei Jahre später, im Jahr 2020, entschloss sich die Frau zu einer offiziellen Anzeige.

Weitere Belastungen im Erwachsenenalter

Im Rahmen der Ermittlungen wurde bekannt, dass der Angeklagte nach dem Auszug der Stieftochter Kontakt zu deren damaligem Partner aufnahm und ihm die intimen Aufnahmen zusendete. Dieser bestätigte die Vorgänge in seiner Zeugenaussage. Auch nach Erreichen der Volljährigkeit kehrte die Frau aus wirtschaftlichen Gründen zeitweise in den Haushalt zurück – eine Situation, die der Angeklagte nach Darstellung der Anklage erneut für Übergriffe genutzt haben soll, indem er mit dem Verlust der Wohnmöglichkeit drohte.

Das Urteil wird nach Abschluss der Beweisaufnahme erwartet. Wie die Nachrichtenagentur Europa Press berichtet, war ein erster Versuch zur Durchführung der Verhandlung zuvor an technischen Problemen gescheitert.


Quelle: europapress.es

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