
Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.
Konversionstherapien werden strafbar
Historische Abstimmung im Kongress
Das spanische Abgeordnetenhaus hat eine wegweisende Änderung des Strafgesetzbuchs auf den Weg gebracht: Künftig sollen sogenannte Konversionstherapien, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität von Menschen zu unterdrücken oder zu verändern, mit Freiheitsstrafen geahndet werden können. Die Reform, die von der sozialistischen Regierungspartei PSOE vor genau einem Jahr eingebracht wurde, passierte die Kammer mit einer deutlichen Mehrheit: Die meisten Parteien der Investiturkoalition stimmten dafür, die konservative Volkspartei PP enthielt sich, und die rechtsnationale Vox lehnte geschlossen ab.
Bis zu zwei Jahre Haft
Das neue Gesetz sieht für Täter, die „Methoden, Programme oder Techniken der Konversion oder Aversion“ anwenden – sei es psychologisch, physisch oder pharmakologisch – eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zwei Jahren sowie eine Geldstrafe vor. Erschwerend wirken sich Fälle aus, in denen Minderjährige betroffen sind, Gewalt angewendet wird oder die Täter organisatorisch oder gewinnorientiert handeln. Auch Eltern oder Erziehungsberechtigte, die solche Praktiken bei Kindern zulassen oder fördern, machen sich strafbar. Mit diesem Schritt geht Spanien über das bisherige Verbot aus dem Jahr 2023 hinaus, das Konversionstherapien lediglich als schwere Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern belegte. Damit reiht sich das Land in eine Liste von Staaten wie Frankreich, Großbritannien oder Kanada ein, die diese Praktiken ebenfalls unter Strafe stellen.
„Es gibt nichts zu heilen, nichts zu korrigieren“, betonte die republikanische Abgeordnete Teresa Jordà (ERC) in der Debatte. Gleichstellungsministerin Ana Redondo sprach von einem „historischen Tag“ und nannte die Therapien „Tortur und Gewalt“. Der sozialistische Abgeordnete Víctor Gutiérrez ergänzte, die Reform schließe endlich die Tür zu Angst, Schuld und Gewalt.
Fehlende Unterstützung für Opfer
Trotz der breiten Zustimmung im Plenum wurde Kritik laut, vor allem von den linken Koalitionspartnern. Sumar, ERC, Compromís und Podemos monierten, dass die Reform keine konkreten wirtschaftlichen oder wohnungspolitischen Hilfen für Betroffene vorsieht. „Die Opfer sind oft im familiären Umfeld gefangen – ohne finanzielle Absicherung oder Wohnraum können sie sich eine Anzeige nicht leisten“, warnte die Sumar-Abgeordnete Tesh Sidi. Ähnlich argumentierte Àgueda Micó (Compromís): Die Sicherheit der Opfer müsse durch praktische Hilfen gestützt werden, sonst bleibe die Reform lückenhaft.
Reaktionen der Opposition
Der PP-Abgeordnete Jaime de los Santos bezeichnete die Therapien als „inakzeptabel“ und „Angriff auf die Menschenwürde“, kritisierte jedoch, dass der Gesetzentwurf keine Ausnahme für einwilligende Erwachsene vorsehe. Seiner Ansicht nach sollte die freie Entscheidung – auch über eine solche Therapie – respektiert werden. Vox fiel in der Ablehnung noch deutlicher aus: Julia Calvet nannte die Reform einen „absoluten Unsinn“ und einen „Angriff auf die individuelle Freiheit“. Die Partei wirft der Regierung vor, mit dem Strafrecht eine bestimmte Denkweise durchsetzen zu wollen. Die Reform muss nun noch den Senat passieren, bevor sie in Kraft treten kann.
Quelle: 20minutos.es
Quelle: 20minutos.es