Hohes Gericht hält Koldo weiter in Haft

Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.

Madrid

Hohes Gericht hält Koldo weiter in Haft

von Redaktion

Keine Freiheit nach Prozessende

Der Fall um mutmaßlich korrupte Geschäfte mit Schutzmasken während der Pandemie bleibt auch nach dem Hauptverfahren ein Thema der Justiz. Wie die Nachrichtenagentur Europa Press berichtet, hat das Oberste Gericht (Tribunal Supremo) jetzt einen erneuten Antrag der Verteidigung abgelehnt, den angeklagten Ex-Ministerberater Koldo García aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass weiterhin die Gefahr bestehe, der Beschuldigte könne sich dem Verfahren durch Flucht entziehen.

Die Argumente der Verteidigung sind nicht neu

Die Anwältin von Koldo García, Leticia de la Hoz, hatte die Freilassung in ihrem Schlussplädoyer am 6. Mai beantragt. Sie argumentierte, nach Abschluss der Verhandlung entfalle das Fluchtrisiko. Zudem sah sie einen "vergleichenden Rechtsnachteil", da der Mitangeklagte und Unternehmer Víctor de Aldama während des gesamten Prozesses auf freiem Fuß war. Sie versuchte, die Rolle ihres Mandanten herunterzuspielen: Seine Aufgabe sei es gewesen, lediglich die Agenda des damaligen Ministers zu organisieren und Gefälligkeiten zu erledigen – er habe "absolut nichts" zu entscheiden gehabt, auch nicht bei den Maskenverträgen.

Staatsanwaltschaft sieht Risiko bestätigt

Die Antikorruptions-Staatsanwaltschaft und die privaten Kläger, angeführt von der Volkspartei (PP), widersprachen dieser Darstellung entschieden. Sie betonten, dass das Fluchtrisiko nicht nur fortbestehe, sondern sich nach ihrer Auffassung sogar verfestigt habe. Der Grund: Im Laufe des Prozesses hätten sich die belastenden Indizien gegen García und seinen ehemaligen Chef, Ex-Verkehrsminister José Luis Ábalos, verdichtet. Beide sitzen seit dem 27. November in der Madrider Haftanstalt Soto del Real in Untersuchungshaft.

Hintergrund: Langer Prozess, hohe Strafen

Das Gericht verwies in seiner schriftlichen Entscheidung auch auf die Komplexität des Falles. Nach vierzehn Verhandlungstagen mit über siebzig Zeugen und den Angeklagten stehe man nun erst "am Anfang einer komplexen Beratung", die eine detaillierte Prüfung erfordere. Ein weiterer, gewichtiger Faktor sind die extrem hohen Strafforderungen der Anklage, die bis zu dreißig Jahre Haft für die Hauptbeschuldigten vorsehen. Bereits der ermittelnde Richter Leopoldo Puente hatte dies im November als einen der Gründe für die Anordnung der Untersuchungshaft genannt.

Es ist nicht das erste Mal, dass ein Freilassungsantrag von Koldo García scheitert. Ein ähnlicher Antrag wurde bereits kurz vor Prozessbeginn mit derselben Begründung abgelehnt. Bis zum Urteilsspruch wird der ehemalige Berater wohl hinter Gittern bleiben.