Haftstrafen für LGBTIQ+-Konversionstherapien

Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.

Spanien

Haftstrafen für LGBTIQ+-Konversionstherapien

von Clara Weber

Der spanische Kongress hat am Donnerstag eine weitreichende Reform des Strafgesetzbuches gebilligt, die Konversionstherapien an LGBTIQ+-Personen unter Strafe stellt. Wie die Zeitung 20 Minutos berichtet, wird damit künftig mit Freiheitsentzug geahndet, wer Methoden anwendet, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung, die Geschlechtsidentität oder den Geschlechtsausdruck eines Menschen zu ändern, zu unterdrücken oder zu leugnen – selbst dann, wenn die betroffene Person eingewilligt hat.

Ein Schritt nach der Trans-Gesetzgebung

Die Neuregelung geht über die bereits 2023 verabschiedete Trans-Gesetz hinaus, die solche Praktiken lediglich als schwere Ordnungswidrigkeit mit Geldstrafen zwischen 10.001 und 150.000 Euro einstufte. Nun werden Konversionstherapien als Straftatbestand im Strafgesetzbuch geführt, ähnlich wie in Frankreich, Großbritannien oder Kanada. Die Reform wurde von der sozialistischen Regierungspartei vor einem Jahr auf den Weg gebracht und fand eine Mehrheit aus den Reihen der Koalitionspartner. Die konservative Volkspartei (PP) enthielt sich, während die rechtspopulistische Vox dagegen stimmte.

Die Ministerin für Gleichstellung, Ana Redondo, bezeichnete die Verabschiedung als „historischen“ Moment nach jahrzehntelangem Kampf der LGBTIQ+-Bewegung. „Konversionstherapien sind Folter, sie sind Gewalt und letztlich Haltungen, die darauf abzielen, einen Menschen zu verändern, nur weil er nicht in ein Klischee oder eine Schublade passt“, so Redondo in der Debatte.

Strafrahmen und Verschärfungen

Der Gesetzesentwurf, der noch vom Senat bestätigt werden muss, sieht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zwei Jahren sowie eine Geldstrafe vor. Bestraft wird, wer „Handlungen, Methoden, Programme, Techniken oder Verfahren der Aversion oder Konversion – ob psychologisch, physisch, pharmakologisch oder anderer Art – anwendet oder praktiziert, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung, die Geschlechtsidentität oder den Geschlechtsausdruck einer Person zu ändern, zu unterdrücken, zu beseitigen oder zu leugnen“.

Besonders hart bestraft werden sollen Fälle, in denen das Opfer minderjährig ist, Gewalt oder Einschüchterung angewendet wird, der Täter einer Organisation oder Vereinigung angehört oder die Handlungen aus Gewinnstreben begangen werden. Auch Eltern, Vormünder oder andere Verantwortliche für Minderjährige, die solche falschen Therapien zulassen, fördern oder erleichtern, machen sich strafbar.

Kritik an fehlender Unterstützung für Opfer

Trotz der breiten Zustimmung im Parlament gab es auch deutliche Kritik. Mehrere Regierungspartner, darunter Sumar, ERC, Compromís und Podemos, bemängelten, dass die Reform keine wirtschaftlichen Hilfen oder Wohnraumunterstützung für die Opfer vorsieht. Die Abgeordnete Tesh Sidi (Sumar) betonte, die Reform wirke zwar abschreckend, doch die Betroffenen seien oft besonders verletzlich, da die Übergriffe häufig im familiären Umfeld stattfänden. Ohne finanzielle und wohnungspolitische Absicherung könnten viele Opfer gezwungen sein, in Gewaltsituationen zu verharren.

Die Abgeordnete Teresa Jordà (ERC) unterstrich: „Es gibt nichts zu heilen, nichts zu korrigieren, nichts zu reparieren.“ Das Problem liege stets im Vorurteil derer, die die LGBTIQ+-Community ablehnten. Auch Àgueda Micó (Compromís) fragte: „Ist es so schwer zu verstehen, dass die Opfer wirtschaftliche und wohnungspolitische Sicherheit brauchen, um ihr Recht auf Anzeige zu wahren?“

Die Position der Rechten

Die Volkspartei (PP) enthielt sich letztlich, nachdem sie die Reform als „notwendig, aber korrupt“ bezeichnet hatte. Der Abgeordnete Jaime de los Santos argumentierte, dass die Einwilligung des Erwachsenen oder des gesetzlichen Vertreters bei Minderjährigen im Zentrum der Regelung stehen müsse. Vox hingegen lehnte das Gesetz entschieden ab. Die Abgeordnete Julia Calvet sprach von einem „absoluten Unsinn“ und einem „Angriff auf die individuelle Freiheit“. Die Reform zwinge eine Denk- und Handlungsweise mit dem Strafgesetzbuch auf.


Quelle: 20minutos.es